Finanzrahmen und Leistungsvereinbarung mit Studierendenwerk Thüringen unterzeichnet

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Die Ziele und der Finanzrahmen für das Studierendenwerk Thüringen (Stw) in den kommenden vier Jahren sind abgesteckt. Wissenschaftsstaatssekretär Carsten Feller und Stw-Geschäftsführer Torsten Schubert unterzeichneten heute eine Ziel- und Leistungsvereinbarung (ZLV) für die Jahre 2022 bis 2025. Sie regelt die Verpflichtungen des Studierendenwerks in den Bereichen studentisches Wohnen, Verpflegung, Kinderbetreuung und Beratung für Studierende an den Thüringer Hochschulen. Umgekehrt werden auch die jährlichen Finanzhilfen des Landes festgeschrieben. Im Vordergrund der neuen ZLV steht die Verstetigung und Qualitätssicherung des bisherigen umfangreichen Betreuungs-, Verpflegungs- und Beratungsangebots, der Ausbau der Kinderbetreuung und die Sicherung der zukünftigen Leistungsfähigkeit des Studierendenwerks.
 
„Das Studierendenwerk trägt mit seinen Leistungen entscheidend zur Attraktivität des Hochschulstandorts Thüringen bei“, sagte Staatssekretär Feller heute bei der Unterzeichnung. „Mit der Ziel- und Leistungsvereinbarung schaffen wir in finanziell schwierigen Zeiten Planungssicherheit für die kommenden Jahre.“ Durch klare, messbare Ziele werde zudem mehr Verbindlichkeit für das Studierendenwerk geschaffen.
 
Der Freistaat Thüringen unterstützt die Arbeit des Studierendenwerks im laufenden Jahr mit einem Finanzzuschuss von sechs Millionen Euro. Im Jahr 2023 steigt dieser Zuschuss auf 6,25 Millionen Euro. Ab 2024 erhöht sich die Finanzhilfe jährlich um drei Prozent zum Ausgleich von Tarifsteigerungen bei den Personalausgaben und allgemeinen Preissteigerungen im Regelbetrieb. In diesem Jahr erhält das Studierendenwerk zusätzlich einen Beitrag von 750.000 Euro, der u.a. für Investitionen in die Digitalisierung vorgesehen ist.
 
„Mit der Ziel- und Leistungsvereinbarung nehmen wir ein starkes Bekenntnis des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft für das Studierendenwerk Thüringen wahr. Die Vereinbarung und das damit verbundene Anerkennen unserer Leistungen ist eine wesentliche Grundlage für das Studierendenwerk Thüringen und ermöglicht uns, die thüringenweiten Einrichtungen offen zu halten und zu modernisieren. Auch für die Unterstützung der wissenschaftspolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen im Thüringer Landtag und der Konferenz Thüringer Studierendenschaften bedanke ich mich an dieser Stelle ausdrücklich“, sagt Torsten Schubert, Geschäftsführer des Studierendenwerks Thüringen.
 
Fortgeschrieben werden sollen auch die Investitionspläne für Mensen und Cafeterien sowie für Studierendenwohnheime. In der studentischen Beratung werden die Angebote für Studierende mit Kindern, aus dem Ausland oder mit Beeinträchtigungen weiter ausgebaut. So sollen insbesondere die flexiblen Betreuungsangebote erweitert und ein barrierefreier Internetauftritt geschaffen werden. Ein Konzept zur Qualitätssicherung soll erstellt und umgesetzt werden. Zudem sieht die Zielvereinbarung eine Auslastung der Wohnheime von mindestens 90 Prozent sowie die Betreuung aller Wohnanlagen durch Tutoren vor. An jedem Hochschulstandort sollen behindertengerechte und familienfreundliche Wohnungen angeboten werden.
 
Über das Studierendenwerk Thüringen
 
Das Studierendenwerk Thüringen fördert und betreut die Studierenden der Thüringer Hochschulen in wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereichen. Zu seinen Aufgaben gehören der Betrieb von Wohnanlagen, Mensen und Cafeterien, Beratungseinrichtungen sowie Betreuungseinrichtungen für Kinder. Das Studierendenwerk betreibt an den acht Hochschulstandorten in Thüringen 21 Mensen und Cafeterien mit einem angestrebten studentischen Umsatz von knapp acht Millionen Euro. Es betreut über 48.000 Studierende und bietet in 72 Wohnanlagen derzeit rund 8.000 Studierenden Unterkunft.

www.stw-thueringen.de

(Zwei Fotos der heutigen Unterzeichnung mit Stw-Geschäftsführer Torsten Schubert [im Bild links] und Wissenschaftsstaatssekretär Carsten Feller finden Sie im Anhang. Die Bilder sind bei Angabe des Quellennachweises „TMWWDG“ zur Verwendung frei.)

Quelle

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