Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees zur Aufnahme Erfurts verschoben

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Die 45. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees wird verschoben, teilte die Organisation mit. Auf der Konferenz sollte unter anderem über die Aufnahme des Antrags „Jüdisch-Mittelalterliches Erbe in Erfurt“ auf die UNESCO-Welterbeliste entschieden werden. Die Sitzung war für den Zeitraum vom 19. bis 30. Juni 2022 in Kasan, Russland, geplant. Ein neuer Termin ist noch nicht bekannt.

Hierzu betont der Thüringer Kulturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff: „Als Landesregierung, die die Welterbebewerbung der Stadt Erfurt von Anfang an begleitet, bedauern wir die Verschiebung der Komitee-Sitzung. Die Entscheidung der UNESCO ist aber nachvollziehbar. Ein Land, das seinen Nachbarn mit einem Eroberungs- und Vernichtungskrieg überzieht, kann nicht der Gastgeber des Welterbekomitees sein, das sich um den Erhalt des Kultur- und Naturerbes und damit auch um die Völkerverständigung bemüht.“

Hintergrund:               

Das UNESCO-Welterbekomitee ist das wichtigste mit der Umsetzung der Welterbekonvention betraute Gremium. In seinen jährlichen Sitzungen entscheidet es unter anderem über Neueinschreibungen in die Welterbeliste, Einschätzungen zum Erhaltungszustand der Welterbestätten, die Liste des Welterbes in Gefahr, den Welterbefonds sowie diverse thematische Programme. Auf der Liste des UNESCO-Welterbes stehen derzeit 1.154 Kultur- und Naturstätten in 167 Ländern. 52 davon gelten als bedroht. Deutschland verzeichnet 51 Welterbestätten.

Dem UNESCO-Welterbekomitee gehören zum jetzigen Zeitpunkt folgende 21 Vertragsstaaten der Welterbekonvention an: Russland (Vorsitz), Ägypten, Äthiopien, Argentinien, Belgien, Bulgarien, Griechenland, Indien, Italien, Japan, Katar, Mali, Mexiko, Nigeria, Oman, Ruanda, Saint Vincent und die Grenadinen, Saudi-Arabien, Sambia, Südafrika, Thailand.

Die UNESCO überwacht auch die Zerstörung von Kultur- und Naturerbe in der Ukraine. Zuletzt veröffentlichte sie am 14. April 2022 verifizierte Zahlen zu beschädigten oder zerstörten Kulturstätten, nämlich 47 Gebäude für religiöse Zwecke, 9 Museen, 28 historische Stätten, 3 Theater, 12 Denkmäler und Bibliotheken.

Quelle

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