Die Energiepreise steigen ohne Unterlass und viele Menschen haben Sorge, dass massive Mehrkosten insbesondere beim Heiz- und Warmwasserverbrauch auf sie zukommen. Die Unsicherheit rührt auch daher, dass Verbraucher:innen bisher wenig bis keine Transparenz über ihre Verbräuche hatten.
Die neue, im Dezember 2021 in Kraft getretene Heizkostenverordnung verspricht wertvolle Orientierung, um das eigene Heizverhalten zu reflektieren und aktiv zu steuern. Für das Abrechnungsjahr gilt allerdings das alte Prozedere: Die Betriebskostenabrechnung gewährt lediglich eine Rückschau auf die abgelaufene Abrechnungsperiode. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich daraus kaum die richtigen Schlüsse für das gegenwärtige Heizverhalten ziehen lassen. Noch dazu ist sie oft sehr schwer verständlich. Dennoch: Verbraucher:innen sind keineswegs zum Nichtstun verdammt. Mit diesen drei Maßnahmen können sie schon heute aktiv werden.
1. Prüfen der aktuellen Heizkostenabrechnung für 2021
In diesen Wochen landen die Betriebskostenabrechnungen für das vergangene Jahr in den Briefkästen. Sie enthalten auch die individuellen Heizkostenabrechnungen. Je nach Anbieter, Versorgungstechnik und Leistungsumfang sind diese unterschiedlich aufgebaut. Im Idealfall finden Verbraucher:innen bereits auf Seite 1 alle relevanten Informationen:
- Liegenschafts- oder Nutzernummer für etwaige Rückfragen bei der Hausverwaltung
- Abrechnungszeitraum
- Abrechnung für schnellen Überblick über Gesamtkosten, verrechnete Vorauszahlungen und Abrechnungsergebnis in Form von Guthaben oder Nachzahlung
- Ablese- und Verbrauchswerte inkl. Erläuterungen
Auf den weiteren Seiten sollte die Abrechnung Aufschluss darüber geben, wie sich die Kosten auf Liegenschaftsebene zusammensetzen und wie die Kosten auf die einzelnen Einheiten umgelegt werden. Idealerweise findet sich in der Abrechnung auch eine detaillierte Verbrauchsanalyse, welche die Entwicklung der Kosten für die Heizwärme- und Warmwasserversorgung der vergangenen Jahre transparent macht.
Zwar ist damit zu rechnen, dass die Kosten beim Erdgas höher ausfallen als im letzten Jahr. Scheint die Steigerung allzu groß, lohnt es sich aber, genauer hinzuschauen:
- Sofern die eigenen Kosten gestiegen sind, sollten die Nutzer:innen zunächst kontrollieren, ob im selben Maße auch ihr Verbrauch gestiegen ist.
- Anschießend sollten sie prüfen, ob und wie die Kosten- und Verbrauchsentwicklung der gesamten Liegenschaft mit den individuellen Werten korreliert.
- Erhärtet sich in diesem Zuge die Vermutung, dass die Kosten insgesamt zu hoch veranschlagt sind, können Mieter:innen zum einen einschlägige Portale, Betriebs- und Heizkostenspiegel oder Preisindices für einen ersten Vergleich heranziehen sowie zum anderen Belegeinsicht beantragen. Eine solche Anfrage sollte innerhalb von vier Wochen beim Vermieter bzw. Verwalter eingehen.
2. Gemeinsam mit dem Vermieter Abschlagshöhe prüfen und ggf. erhöhen
Um künftige böse Überraschungen bei der Abrechnung zu vermeiden und ein finanzielles Polster für weitere erwartbare Preissteigerungen zu bilden, sollten Mieter:innen frühzeitig erwägen, die Höhe ihrer Abschlagszahlungen anzupassen. Einige Vermieter schlagen dies bereits aktiv vor – eine sinnvolle Idee. Alternativ kann auch Geld für Nachzahlungen zurückgelegt werden.
Der Umfang einer von den Verbraucher:innen initiierten Abschlagserhöhung sollte sich an den einschlägigen Verbraucherpreisindices orientieren. Vermieter wiederum können Vorauszahlungen nur im Anschluss an eine Betriebskostenabrechnung anpassen, die formell und inhaltlich den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Anspruch auf eine unterjährige Veränderung der Vorauszahlungen haben Vermieter nicht.
3. Eigenes Verbrauchsverhalten anpassen
Das individuelle Verbrauchsverhalten ist eine entscheidende Stellschraube, um künftige Preissteigerungen abzumildern. Dem trägt auch die novellierte Heizkostenverordnung Rechnung. Zwar folgt die Abrechnung für 2021 noch dem alten Muster, mit der Abrechnung im nächsten Jahr erhalten Mieter:innen aber mehr Informationen zu ihrem Energieverbrauch und können ihr Verbrauchsverhalten dadurch besser bewerten.
Neu sind dann beispielsweise Angaben zu den eingesetzten Energieträgern bzw. zu den jährlichen Treibhausgasemissionen oder auch zu Steuern und Abgaben. Aufschlussreich werden vor allem der klimabereinigte Vergleich mit der Vorperiode und die Vergleichswerte zu normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzern sein, um das eigene Nutzverhalten einordnen zu können. Was sich darüber hinaus ändert, haben wir hier zusammengefasst.
Und noch eine Neuerung hält die Heizkostenverordnung bereit: Sie eröffnet die Möglichkeit zu unterjährigen Verbrauchsinformationen. So stehen Mieter:innen von Wohnungen, in denen fernauslesbare Messgeräte installiert sind, eine monatliche Information über ihren Heiz- und Warmwasserverbrauch zu. Bis 2026 sind diese Zähler flächendeckend nachzurüsten. Die digitale Erfassung der Verbräuche bildet die Grundlage, Mieter:innen zeitnah Informationen dazu an die Hand zu geben. Mit Blick auf die Faktoren Kosten, Umwelt und Zeit sollte dabei digitalen Angeboten der Vorzug gegenüber der postalischen Zustellung gegeben werden, also etwa per E-Mail, Webportal oder App. So gewährt die Übersicht Einblicke in das eigene Verbrauchsverhalten des vergangenen Monats und Rückschlüsse, wo sich Einsparpotenzial verbirgt.