Weimar: Wasserentnahmeverbot angekündigt

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Zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt in und an unseren Gewässern und zum Erhalt der ökologischen Funktion der Gewässer plant die Stadt Weimar in Form einer Allgemeinverfügung ab 30. Juni 2022 ein zeitlich befristetes Verbot zur Entnahme von Wasser aus der Ilm und den übrigen Bächen im Stadtgebiet.

Dieses Entnahmeverbot dient der Sicherung eines Mindestwasserabflusses und damit dem Erhalt des Lebensraums für alle aquatischen Lebewesen. Die in Zeiten von extremer Trockenheit auftretenden Beeinträchtigungen des ökologischen und chemischen Gewässerzustandes sollen so gemildert werden.

Das Verbot tritt einen Tag nach der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung im Rathauskurier am 30. Juni 2022 in Kraft und wird zunächst bis 31. Oktober 2022 gelten. Schon jetzt sind alle Bürgerinnen und Bürger dringend angehalten, Wasserentnahmen aus den Fließgewässern im Stadtgebiet einzustellen.

Denn auch in Weimar zeigt die langanhaltende außerordentliche Trockenheit negative Auswirkungen auf unsere Gewässer. Sowohl die Ilm als auch die anderen städtischen Gewässer haben bereits über lange Zeiträume nur noch Niedrigwasserstand. In den Monaten April und Mai dieses Jahres fielen Niederschlagsmengen weit unter dem langjährigen Mittel. Hierdurch fielen die Wasserstände flächenhaft an nahezu allen beobachteten Pegeln in Thüringen unter den oberen Niedrigwassergrenzwert. Auch die Wasserstände an den Thüringer Talsperren zeigen nahezu überall fallende Tendenz. 

Da für die kommenden Tage keine nennenswerten Niederschläge vorhergesagt werden, wird davon ausgegangen, dass sich die Niedrigwassersituation fortsetzen und weiter verstärken wird.

In derartigen Situationen obliegt es der zuständigen Wasserbehörde gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz nach pflichtgemäßen Ermessen Maßnahmen anzuordnen, um den Wasserhaushalt vor negativen Beeinträchtigungen zu schützen.

Das Wasserentnahmeverbot wird mit Inkrafttreten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung kontrolliert. Verstöße gegen das Entnahmeverbot können mit Bußgeldern geahndet werden. 

Die Stadtverwaltung Weimar bittet um Verständnis für diese aus wasserwirtschaftlicher Sicht notwendige Maßnahme und im Sinne unserer Gewässer um Einhaltung des Verbots. 

Quelle

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