Thüringen: Flüchtlingskostenerstattungsverordnung angepasst

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Minister Dirk Adams: „Gute Neuigkeiten für alle, die seit Februar Geflüchtete aus der Ukraine in selbst genutztem Wohnraum beherbergen: Landkreise und kreisfreie Städte können mit ihnen rückwirkend ab Februar die Zahlung einer monatlichen Pauschale dafür vereinbaren. Für jede erste aufgenommene Person gibt es 150 Euro, für jede weitere aufgenommen Person 75 Euro. Das Geld kann nur einen Teil der erhöhten Kosten abdecken, die entstehen, wenn mehr Menschen in einem Haushalt leben. Ganz persönlich möchte ich daher allen, die bei der Aufnahme der Menschen geholfen haben, sehr herzlich danken.“

„Für die Landkreise und kreisfreien Städte ist die von der Landesregierung seit März zugesagte Spitzkostenabrechnung für die Aufnahme und Unterbringung der Geflüchteten aus der Ukraine im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes nun endgültig festgeschrieben. Mit einer Spitzabrechnung werden alle notwendigen und angemessenen Kosten, die über die ohnehin geltende Pauschalzahlung pro geflüchteter Person hinausgehen, vom Land erstattet. Ich sehe diese Änderung der Kostenerstattungsverordnung als Erfolg des frühzeitigen und kontinuierlichen Austausches zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Landkreise und kreisfreien Städte, dem Gemeinde- und Städtebund, dem Landkreistag und mir. Es war mir von Anfang an wichtig, gerade die Kreise und Kommunen, die die Hauptlast der Aufnahme der Geflüchteten tragen, so gut wie möglich bei der Erfüllung ihrer Aufgabe zu unterstützen.“

Hintergrund:

Am 24. Juni 2022 trat die geänderte Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüKeVo) mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen, Nr. 15, in Kraft. Damit ist die Zusage der Landesregierung einer Spitzkostenabrechnung für die notwenigen und angemessenen Kosten, die gemäß Asylbewerberleistungsgesetz für die Geflüchteten aus der Ukraine für die Kommunen entstanden sind, in Kraft getreten.

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