Thüringen: neuer Gesetzentwurf zu Gemeindeneugliederung

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Kommunalminister Georg Maier unterrichtete heute das Kabinett über den aktuellen Gesetzentwurf zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften. „Die Strukturveränderungen 2018 und 2019 waren ein wichtiger Schritt zur Stärkung der kommunalen Gemeinschaft, um uns den heutigen lokalen und globalen Herausforderungen stellen zu können. Dieser erfolgreiche Weg der Gemeindeneugliederung wird im Jahr 2023 fortgesetzt“, betonte Kommunalminister Georg Maier und begrüßt den aktuellen Gesetzentwurf.

„Damit werden weitere leistungsfähige kommunale Strukturen für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen“, so der Minister.

Der Gesetzentwurf, welcher heute im zweiten Kabinettdurchgang beschlossen wurde, sieht Gemeindeneugliederungen vor, von denen fünf Landkreise betroffen sind. Dies wären:

1. Unstrut-Hainich-Kreis

Die Neugliederung der Gemeinden Anrode, Dünwald und Menteroda. Zunächst haben die Stadt Dingelstädt (Landkreis Eichsfeld) sowie die Gemeinden Anrode und Dünwald (Unstrut-Hainich-Kreis) die Eingliederung der Ortsteile Bickenriede und Zella (Anrode) und der Ortsteile Beberstedt und Hüpstedt (Dünwald) in die Stadt Dingelstädt beantragt. Mit der beantragten kommunalen Neugliederung ist eine Gebietsänderung des Unstrut-Hainich-Kreises und des Landkreises Eichsfeld verbunden.

Zudem haben die Stadt Mühlhausen und die Gemeinde Anrode die Eingliederung des Ortsteils Hollenbach (Anrode) in die Stadt Mühlhausen beantragt.

Ferner haben die Gemeinden Unstruttal, Anrode, Dünwald und Menteroda die Eingliederung der Ortsteile Dörna und Lengefeld der Gemeinde Anrode, des Ortsteils Zaunröden der Gemeinde Dünwald sowie der Gemeinde Menteroda in die Gemeinde Unstruttal beantragt.

2. Landkreis Greiz:

Die Stadt Bad Köstritz und die Gemeinde Hartmannsdorf haben die Eingliederung der Gemeinde in die Stadt Bad Köstritz beantragt.

Zudem haben die Gemeinden Kühdorf und Langenwetzendorf die Eingliederung Kühdorfs in die Gemeinde Langenwetzendorf beantragt.

3. Landkreis Sömmerda:

Die Gemeinden Kindelbrück und Riethgen haben die Eingliederung Riethgens in die Gemeinde Kindelbrück unter dem Dach der Verwaltungsgemeinschaft „Kindelbrück“ beantragt.

4. Landkreis Weimarer-Land:

Die Stadt Bad Sulza und die Gemeinde Rannstedt haben die Eingliederung Rannstedts in die Stadt Bad Sulza beantragt.

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