Thüringen gibt bis zu 6 Mio. € jährlich für das Studierendenwerk

0
1015

Die Ziele für das Studierendenwerk Thüringen bis zum Jahr 2021 sind abgesteckt. Im Vordergrund stehen die zukünftige Leistungsfähigkeit des Studierendenwerks sowie die verbesserte Betreuung der Studierenden. Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee und Ralf Schmidt-Röh, Geschäftsführer des Studierendenwerks Thüringen, unterzeichneten dazu heute die Ziel- und Leistungsvereinbarung 2018 bis 2021. Sie regelt die Aufgaben des Studierendenwerks in Sachen studentisches Wohnen, Verpflegung, Kinderbetreuung oder Beratung.

„Das Studierendenwerk trägt mit seinen Leistungen entscheidend zur Attraktivität des Studienstandorts Thüringen bei. Mit der Ziel- und Leistungsvereinbarung für die nächsten Jahre schaffen wir deshalb durch klare, messbare Ziele mehr Verbindlichkeit und Planungssicherheit für das Studierendenwerk“, betonte Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee. Zudem schaffen wir gezielte Anreize für eine stetige Qualitätsverbesserung.

Der Freistaat Thüringen unterstützt die Studierenden jährlich mit bis zu sechs Millionen Euro, indem er die Leistungen des Studierendenwerks Thüringen etwa für Mensen und Cafeterien, Studierendenberatung, Kinderbetreuung sowie für Familienfreundlichkeit und Barrierefreiheit bezuschusst. Die Vereinbarung sieht eine jährliche Steigerung von bis zu drei Prozent des Grundzuschusses vor. Für bestimmte Leistungen – wie etwa die Erstellung einer weitestgehend barrierefreien Webseite – sind zusätzliche Einmalbeträge vereinbart.

„Die Landesregierung sichert mit der Ziel- und Leistungsvereinbarung gute Rahmenbedingungen für das Studium an den staatlichen Hochschulen in Thüringen. Mit der damit verbundenen Finanzhilfe ist das Studierendenwerk in der Lage, bedarfsgerechte wirtschaftliche und soziale Leistungen für die Studierenden zu erbringen“, betonte Ralf Schmidt-Röh heute im Nachgang der Unterzeichnung.

Der „Investitionsplan Mensen/Cafeterien“ soll bis Ende 2018 aktualisiert werden, um die Sanierung der Mensen und Cafeterien in den nächsten fünf Jahren fortzuführen. In der studentischen Beratung werden Studierende, insbesondere auch mit Kindern, aus dem Ausland oder mit Beeinträchtigungen stärker berücksichtigt. Hierfür soll bis Ende 2020 etwa ein weitestgehend barrierefreier Internetauftritt geschaffen werden. Ein Konzept zur Qualitätssicherung soll bis Ende 2019 erstellt und bis Anfang 2020 umgesetzt werden.

Zudem sieht die Zielvereinbarung eine Auslastung der Wohnheime von mindestens 90 Prozent sowie die Betreuung aller Wohnanlagen durch Tutoren vor. Möglichst jeder Hochschulstandort soll mindestens je zwei behindertengerechte und familienfreundliche Wohnungen anbieten.

Quelle

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein