Eine Musteranleitung zur Erstellung und Übermittlung der Grundsteuererklärung ist online und kann ab sofort unter https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer/abgabe-der-erklaerung oder https://finanzamt.thueringen.de/service/publikationen heruntergeladen werden. Ab sofort können die Daten über das persönliche ELSTER-Benutzerkonto an das Finanzamt übermittelt werden. Die Musteranleitung soll verunsicherten Bürgerinnen und Bürgern eine Orientierungshilfe sein und bei der Eingabe der notwendigen Grundstücksdaten helfen.
Finanzministerin Heike Taubert sagt dazu: „Einige Bürgerinnen und Bürger sind verunsichert, weil sie noch nie eine Steuererklärung online erstellt haben. Doch es muss niemand Bedenken wegen der elektronischen Erklärungsabgabe haben. Sie ist viel weniger kompliziert, als Viele vielleicht denken. Unsere Musteranleitung spiegelt Schritt für Schritt die Eingaben im persönlichen ELSTER-Benutzerkonto wieder. Jeder einzelne Klick wird dokumentiert.“
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind verpflichtet, ihre Grundsteuererklärung elektronisch bis zum 31. Oktober 2022 beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Sie können dafür das kostenlose Onlineportal der Finanzverwaltung „Mein ELSTER“ oder eine kommerzielle Steuersoftware nutzen.
Allgemeine Informationen und Hinweise zur Grundsteuerreform können unter https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer oder https://grundsteuerreform.de nachgelesen werden.
Die Finanzverwaltung empfiehlt allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, die bis jetzt noch kein ELSTER-Benutzerkonto haben und auch nicht steuerlich beraten sind, sich zeitnah kostenlos unter „Mein ELSTER“ zu registrieren.
Wie kann ich Wochenendgrundstücke mit einem nicht bewohnbaren Wochenendhaus in der GrundsteuerFeststellungserklärung erklären? Es werden in der Grundstücksart nur Fehler angezeigt. Ich bitte um Nachricht.