Grundsteuerreform: Jena geht von höheren Belastungen für selbstgenutzte Immobilien aus

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Die Reform der Grundsteuer bis 2025 soll an sich aufkommensneutral erfolgen, also keine Mehreinnahmen generieren. Dennoch kann es innerhalb des Aufkommens der Grundsteuer zu Verschiebungen geben. Die Stadtverwaltung Jena geht insgesamt davon aus, dass vor allem selbst genutzt Immobilien mit einer höheren Bewertung und damit auch mit höheren Kosten belegt werden. Geschäftsgrundstücke werden dagegen wohl eher entlastet.

Die Stadtverwaltung schreibt in einem Bericht zur Umsetzung der Grundsteuerreform:

Es wird davon ausgegangen, dass bei selbstgenutzten Immobilien mit einer höheren
Bewertung, jedoch einer niedrigeren Bewertung von Geschäftsgrundstücken gerechnet
werden muss. Da das Grundsteueraufkommen sich durch die Reform nicht wesentlich
ändern soll, muss ab 01.01.2025 ein die Wertverschiebungen ausgleichender Hebesatz
ermittelt und festgesetzt werden. Diesen Hebesatz kann die Stadtverwaltung ermitteln,
wenn das Finanzamt den größten Teil der Messbescheide zur Verfügung gestellt
hat. Das wird 2023 der Fall sein.
Wenn der Stadtrat den neuen Hebesatz so wählt, dass das Aufkommen sich nicht verändert,
sind demnach keine negativen Auswirkungen auf den Haushalt zu befürchten.

Mit dem Hebesatz kann man dieser Verschiebung der Belastung durch die Grundsteuer nicht entgegenwirken, da dieser Satz für alle Grundstücke gleich ist. Es gibt bisher auch noch keinen Hinweis, wie hoch die Mehrbelastung für selbstgenutzte Immobilien durch die neue Reform ausfallen könnte.

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