Änderung der Erfurter Stadtordnung
In der Landeshauptstadt tritt am 12. Mai eine Änderung der Stadtordnung in Kraft. Steffen Linnert, Beigeordneter für Bürgerservice, Sicherheit und Wirtschaft, erklärt, worum es dabei geht: „Wir haben zwei Schwerpunkte. Der erste ist die Hundetütenmitführpflicht. Die zweite Neuerung betrifft die Alkoholverbotszone um Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.“
In Erfurt besteht Leinenpflicht für Hunde im gesamten Stadtgebiet. Freies Laufenlassen der Vierbeiner ist nur auf ausgewiesenen Hundefreilaufflächen erlaubt. Auch die umgehende Beseitigung von Hundekot ist schon jetzt vorgeschrieben. Neu ab dem 12. Mai ist aber die Hundetütenmitführpflicht. Das heißt, dass jeder Hundebesitzer geeignete Tüten mitführen und diese auch nutzen muss, wenn er mit seinem Tier unterwegs ist. Sollte er ohne erwischt werden, gibt es ein Bußgeld von 20 Euro. Wer den Hundehaufen nicht wegräumt, zahlt mindestens 50 Euro. Kontrolliert wird das vom Stadtordnungsdienst.
Um die Bürgerinnen und Bürger für diese Änderung zu sensibilisieren und für ein sauberes Erfurt zu werben, findet am 15. Mai ein Hundetüten-Aktionstag statt. Mitarbeiter der Stadtverwaltung verteilen Handzettel und Tüten an Gassigänger in den Parks und informieren die Bürgerinnen und Bürger von 11 bis 14 Uhr an einem Infostand auf dem Anger. Auch viele Erfurter Wohnungsunternehmen beteiligen sich mit eigenen Aktionen für ihre Mieter.
Der zweite Schwerpunkt in der neuen Stadtordnung ist die Ausweitung der Alkoholverbotszone um Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Früher galt, dass in einem Umkreis von 25 Meter rund um diese Einrichtungen kein Alkohol außerhalb von gastronomischen Einrichtungen getrunken werden darf. Das wurde nun ausgeweitet auf 100 Meter.
Steffen Linnert erklärt dazu: „Es ist schön, dass öffentlicher Raum immer belebter wird. Das heißt aber nicht, dass ich alles machen darf. Gerade Kinder und Jugendliche genießen einen besonderen Schutz, vor allem in Bezug auf Drogen. Es kann nicht sein, dass sie immer wieder mit häufig ungeregeltem Alkoholkonsum konfrontiert werden.“
Für die Innenstadt von Erfurt bedeutet das, dass zwischen 6 und 20 Uhr in großen Teilen ein Alkoholverbot herrscht. Das gilt nicht für Gastronomie oder zum Beispiel den Weihnachtsmarkt.
Hinweisschilder werden die Zonen kenntlich machen, der Stadtordnungsdienst wird kontrollieren.
Quelle: Stadtverwaltung Erfurt.