Auf Vorschlag des Energieministeriums hat das Kabinett heute Sparmaßnahmen für den öffentlichen Dienst beschlossen. Damit soll der Energieverbrauch der Landesverwaltung um mindestens 15 Prozent sinken. Die beschlossenen Maßnahmen gelten so schnell wie möglich, spätestens ab Oktober und für die ganze Heizperiode.
„Angesichts der Energieknappheit gehen wir in einen Solidaritätswinter, einen Winter des sozialen Zusammenhalts. Energiesparen ist das A und O. Wir haben es selber in der Hand, uns auf allen Ebenen zu engagieren, damit dort noch genug bleibt, wo es nötig ist. Alle Maßnahmen helfen, Energieengpässe im Winter zu vermeiden“, so Energieministerin Siegesmund
Die Landesenergieagentur ThEGA wird zudem Schulungs- und Informationsangebote für die Beschäftigten aller Ressorts vorbereiten und begleiten. Durch die Bundesregierung beschlossen, und deshalb schon geltend: Es sollen Raumtemperaturen auf 19 Grad begrenzt und die Warmwasserbereitung in zahlreichen Bereichen abgeschaltet werden, ebenso wie die Außenbeleuchtung und das Anstrahlen bestimmter Gebäude. Der Verbrauch von Wärmeenergie außerhalb von Büroraumen, z.B. Flure oder Funktionsräume, wird weiter gesenkt.
Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören zudem:
- die Zeiten der Gewährleistung der Raumtemperatur von 19 Grad Celsius in den Büroräumen auf maximal zehn Stunden pro Arbeitstag zu begrenzen. Damit wird der Bedarf an Heizenergie deutlich reduziert; es gewährleistet gleichzeitig die notwendige Flexibilität der Aufgabenerledigung
- die Heizgrenztemperatur wird von 15 auf 13 Grad Celsius abgesenkt
- die grundsätzliche Schließung geeigneter Gebäude zwischen den Jahren und an Brückentagen wird geprüft und realisiert
- soweit möglich sind digitale Kommunikationsformen zu nutzen und damit Dienstreisen verzichtbar. Bei unvermeidbaren Dienstreisen: soweit möglich öffentliche Verkehrsmittel und/oder Fahrgemeinschaften