Finanzministerium: Am 1. November endet die Steuererklärungsfrist für das Jahr 2021

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Für unberatene Steuerpflichtige endet die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2021 in etwas mehr als zwei Wochen.

Die Abgabefrist wurde im vergangenen Juni mit dem „Vierten Corona-Steuerhilfegesetz“ verlängert, um der Sondersituation der Bürgerinnen und Bürger durch die Corona-Pandemie gerecht zu werden. Das eigentliche Fristende wäre der 31. Juli 2022 gewesen.

Bürgerinnen und Bürger im Freistaat, die ihre Steuererklärungen selbst erstellen, haben nur noch bis zum 1. November 2022 [1]. Zeit, die Steuererklärung für 2021 abzugeben. „Das Fristende rückt immer näher, deshalb sollten sich jetzt alle Steuerpflichtigen mit den Steuerformularen beschäftigen, wenn sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung für das Jahr 2021 abzugeben und diese auch selbst erstellen,“ so Finanzministerin Heike Taubert.

Die Finanzverwaltung empfiehlt denjenigen, die bereits jetzt abschätzen können, dass sie die Frist nicht einhalten können, einen Fristverlängerungsantrag beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Dieser muss hinreichend begründet sein. „Wer die Frist versäumt, muss mit Verspätungszuschlägen rechnen. Deshalb ist es wichtig, sich jetzt Zeit für die Erstellung der Steuererklärungen 2021 zu nehmen. Aufschieben hilft da nicht weiter“, so Taubert.

Für beratene Steuerpflichtige endet die Abgabefrist für 2021 erst am 31. August 2023.

Bis Ende September sind in den Thüringer Finanzämtern 409.558 Steuererklärungen für das Jahr 2021 eingegangen, davon 319.108 Arbeitnehmerfälle und 90.450 sonstige Einkommensteuerfälle. Damit haben rund 60 Prozent der unberatenen Steuerpflichtigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, ihre Erklärung eingereicht.

Quelle

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