Erfurt: Selbstverpflichtung für vorbildlichen Baumschutz

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Der Erfurter Stadtrat hat mit Beschluss vom 28. September 2022 die Selbstverpflichtungserklärung zum Baumschutz beschlossen. Der Stadtrat selbst hatte die Stadtverwaltung Mitte 2020 aufgefordert, die Erarbeitung einer solchen inklusive Bürgerbeteiligung vorzunehmen.

Große städtische Planungen müssen künftig ein Baumschutzkonzept aufweisen, Baumaßnahmen selbst müssen durch qualifizierte Baumfachleute begleitet werden, bei kleineren Vorhaben genügen spezielle Wurzelprotokolle. Weiterhin wird auch die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeitenden festgeschrieben, die Zeit zur Nachpflanzung von gefällten Bäumen soll nur noch zwei Jahre betragen und die Nachpflanzungen sollen im näheren Umfeld der gefällten Bäume erfolgen. Die Kommunikation zu Baumfällungen soll ebenfalls verbessert werden. Innerhalb von zwei Jahren soll es ein öffentlich einsehbares Baumkataster geben.

Neben der Baumschutzsatzung und weiteren Normen zum Baumschutz bedeutet die Selbstverpflichtungserklärung eine konkrete und klare Ergänzung zum verbesserten Schutz vor allem des vorhandenen Baumbestands.

Die Erklärung ist gleichzeitig Ansporn und Herausforderung. In mehreren Artikeln der Erklärung werden der Stadtverwaltung Hausaufgaben aufgegeben.

„Vor dem Hintergrund des Klimawandels und den Herausforderungen, die dieser für die Stadt Erfurt bedeutet, kann der Schutz des vorhandenen Baumbestands nicht hoch genug gehangen werden“, sagt Andreas Horn, Beigeordneter für Sicherheit und Umwelt. „Gerade Stadtbäume wirken als natürliche Klimaanlage und sind die beste Klimaanpassung. Vor allem die großen Kronen der vorhandenen Altbäume kühlen das Stadtklima durch Verdunstung, spenden Schatten und binden jede Menge Feinstaub. Unsere Vorgänger haben uns hier ein gutes Erbe hinterlassen. Unsere aktuelle Verantwortung ist es daher, dieses Erbe gut zu verwalten, die vorhandenen Bäume bestmöglich zu erhalten und unseren Nachkommen mindestens die gleiche Anzahl an Bäumen zu hinterlassen. Tatsächlich müssten sogar noch mehr Bäume gepflanzt werden, damit das Stadtklima auch künftig noch halbwegs erträglich bleibt“, so Horn weiter.

Die Stadtverwaltung will mit der Selbstverpflichtungserklärung zum Baumschutz vorbildlich vorangehen und auch alle anderen Baumeigentümer aufrufen, diese zu unterschreiben. Hierzu kann man der Erklärung freiwillig beitreten. Insbesondere die großen Baumeigentümer, wie die Wohnungsbaugenossenschaften, das Land Thüringen oder private Immobiliengesellschaften, tragen gleichfalls Verantwortung für das Stadtgrün.

Entstehung der Selbstverpflichtungserklärung

Das Umwelt- und Naturschutzamt hat fünf Runde Tische durchgeführt, an denen mehrere Fachämter beteiligt waren, die Stadtratsfraktionen, die Stadtwerke Erfurt, einige Vereine und Verbände sowie die Bürgerinitiative Stadtbäume statt Leerräume. Regelmäßig wurde auch die gesamte Öffentlichkeit informiert und um Rückmeldung sowie eigene Vorschläge gebeten, die dann auch eingeflossen sind und diskutiert wurden.

Die Stadt Erfurt ist damit deutschlandweit Vorreiter in Sachen Baumschutz, da es keine andere Kommune mit einer solchen freiwilligen Selbstverpflichtung gibt.

Zur Bedeutung von Stadtgrün

Stadtgrün ist ein prägendes Element unserer Städte. Es übernimmt vielfältige Funktionen für ein nachhaltiges urbanes Leben und kann auch Auswirkungen extremer Wetterereignisse wie Hitze, Starkregen oder Trockenheit mindern. Gleichzeitig ist es wichtiger Lebensraum von Tieren und Pflanzen und dient der Biotopvernetzung. Vor allem Bäume spielen in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle. Ihre herausragende Rolle können sie auch erst ausspielen, wenn sie eine gewisse Größe und Dimension erreicht haben. Insofern kommt auch der Verbesserung der Lebensbedingungen von Bäumen eine große Rolle zu.

Die Bundesregierung hat bereits unlängst ein „Weißbuch Stadtgrün“ herausgebracht und unterstützt unter der Überschrift „Grün in der Stadt“ Kommunen bei der Förderung von Stadtgrün auf den unterschiedlichsten Ebenen.

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