EU genehmigt 225,6 Mio Euro Beihilfen für Gazprom Germania

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Die Europäische Kommission hat eine deutsche Beihilfemaßnahme in Höhe von 225,6 Mio. EUR zur Unterstützung der Securing Energy for Europe GmbH („SEFE GmbH“, vormals Gazprom Germania GmbH) genehmigt. Das Unternehmen wird derzeit von der Bundesnetzagentur treuhänderisch verwaltet. Die Maßnahme wird es dem deutschen Staat ermöglichen, 100 % des Eigentums an der SEFE GmbH zu übernehmen, die an die Stelle der Gazprom Export LCC treten wird, um die Gasversorgung der deutschen Wirtschaft zu gewährleisten.

Die Maßnahme wurde auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) genehmigt. Danach sind Beihilfen zulässig, wenn im Wirtschaftsleben der EU eine beträchtliche Störung vorliegt. Außerdem wurden die Grundsätze des von der Kommission am 23. März 2022 angenommenen und am 20. Juli 2022 sowie am 28. Oktober 2022 geänderten Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen und der Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen von 2014 beachtet.

Die deutsche Maßnahme

Deutschland hat eine Maßnahme in Höhe von 225,6 Mio. EUR zur Unterstützung der SEFE GmbH nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV bei der Kommission angemeldet. Die Maßnahme wird es dem deutschen Staat ermöglichen, 100 % des Kapitals an der SEFE GmbH zu übernehmen, die an die Stelle der mehrheitlich im Eigentum des russischen Staats befindlichen Gazprom Export LCC treten wird.

Die Maßnahme folgt den Grundsätzen des Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen, wonach Unternehmen, die stark von der derzeitigen Krise betroffen sind, insbesondere Energieunternehmen, Solvenzhilfen erhalten können, wenn private Quellen allein nicht ausreichen. Sie steht auch im Einklang mit den Grundsätzen der Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen von 2014.

Die SEFE GmbH, vormals Gazprom Germania GmbH, hat als systemrelevantes Energieunternehmen einen Anteil von 14 % am Gasversorgungsmarkt in Deutschland und ist auch in anderen Mitgliedstaaten tätig. Darüber hinaus besitzt und betreibt sie 28 % der Gasspeicherkapazitäten für den deutschen Markt und besitzt Gasleitungen in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten.

Nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine und der anschließenden Unterbrechung der Gaslieferungen durch Gazprom hat die SEFE GmbH erhebliche Verluste erlitten.

Am 4. April 2022 wurde die SEFE GmbH nach einem Versuch der Anteilsübertragung und der Liquidation durch ihren russischen Anteilseigner unter die Treuhänderschaft der Bundesnetzagentur gestellt, um ihre Geschäftstätigkeit fortsetzen und die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können. Durch die Treuhänderschaft steht das Unternehmen bis zum 15. Dezember 2022 unter der Kontrolle der Bundesrepublik Deutschland. Um die Geschäftsbeziehungen zu den Marktteilnehmern fortzusetzen und damit seine Kunden weiterhin bedienen zu können, beabsichtigt Deutschland, die volle Eigentümerschaft über das Unternehmen zu übernehmen.

Im Rahmen der geplanten Maßnahme wird das bestehende gezeichnete Kapital in Höhe von 225,6 Mio. EUR auf null festgesetzt, wodurch de facto das Eigentum des derzeitigen russischen Anteilseigners beendet wird. Die SEFE GmbH wird dann neue Stammaktien zum gleichen Nennwert begeben. Die vorliegende Maßnahme wird daher das Eigenkapital der SEFE GmbH nicht verändern. Die neuen Anteile werden von Deutschland gezeichnet.

Beihilferechtliche Würdigung der Kommission

Die Kommission hat festgestellt, dass die Maßnahme Deutschlands erforderlich, geeignet und angemessen ist, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zu beheben, und somit mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV im Einklang steht.

Bei ihrer Prüfung hat sich die Kommission auch an die Grundsätze des Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen und der Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen von 2014 gehalten.

Voraussetzung für die Genehmigung ist, dass Deutschland die Bedingungen zur Begrenzung möglicher Wettbewerbsverzerrungen erfüllt, d. h. ein Übernahmeverbot und ein Bonusverbot.

Deutschland hat ferner zugesagt, eine langfristige Rentabilitätsprüfung für die SEFE GmbH und ihre Tochtergesellschaften, die die angemeldete Maßnahme und gegebenenfalls künftige Rekapitalisierungsmaßnahmen abdeckt, bei der Kommission anzumelden.

Daher hat die Kommission die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Quelle

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