Am Wochenende ging das neue Schöpfwerk Sömmerda an der Unstrut offiziell in Betrieb. Nach anderthalb Jahren Bauzeit, einjähriger Testphase und einer Investition von 7,6 Mio. Euro aus Landes- und EU-Mitteln wird das Schöpfwerk heute an die Stadt Sömmerda als Betreiberin übergeben. Die Anlage schützt im Hochwasserfall die Innenstadt vor Überflutung, indem es Wasser des Mühlgrabens in die Unstrut pumpt.
„Das neue Schöpfwerk ist ein Musterbeispiel für den technischen Hochwasserschutz. Damit sorgen wir bei häufiger auftretendem Extremwetter vor. Technischer Hochwasserschutz ist so wichtig wie an anderen Orten natürlicher Hochwasserschutz. Beides gehört zu unserem Landesprogramm: Technische Bauwerke genauso wie mehr Raum für unsere Flüsse“, sagt Umweltministerin Anja Siegesmund.
„Nach rund anderthalbjähriger Bauzeit haben wir die Anlage seit einem knappen Jahr auf Herz und Nieren geprüft. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Probebetriebes freuen wir uns, sie nun für den dauerhaften Weiterbetrieb an die Stadt Sömmerda übergeben zu können. Die Anlage ist die größte ihrer Art in Thüringen und wird der Stadt künftig wertvolle Dienste für einen wirksamen Hochwasserschutz leisten“, sagte Mario Suckert, Präsident des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
In Sömmerda wurde das Schöpfwerk nötig, weil im Hochwasserfall die Öffnungen in den Deichquerungen in der Unstrut geschlossen werden. Damit würde der Mühlgraben nicht in mehr die Unstrut fließen, Sicker- und Niederschlagswasser nicht mehr abfließen. Das neue Schöpfwerk sichert nun die sogenannte Binnenentwässerung.
Hintergrund
Das Landesprogramm Hochwasserschutz 2022-2027 enthält rd. 900 Projekte zur Verbesserung des Hochwasserschutzes. Rund 400 Mio. EUR werden insgesamt investiert. Herzstück des Programms sind die integralen Hochwasserschutzkonzepte. Mit diesen ist der ganzheitliche Ansatz im Hochwasserschutz gewährleistet.
Neben technischen Maßnahmen spielen vor allem die Wiederherstellung des Wasserrückhalts in der Fläche, die Flächenvorsorge durch das Freihalten des Hochwasserabflusses, konkrete Objektschutzmaßnahmen und die Gefahrenabwehr vor Ort eine maßgebliche Rolle. Bis 2023 sollen für alle Gewässer erster Ordnung die integralen Hochwasserschutzkonzepte fertiggestellt werden.