Jena und Weimar: Fälle von Geflügelpest aufgetreten

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Foto: Thüringer Zoopark Erfurt

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als zuständige Bundesoberbehörde hat den Ausbruch der Geflügelpest bei zwei Geflügelhaltern im Weimarer Land sowie bei einem Geflügel haltenden Betrieb in Jena bestätigt. Durch das Friedrich-Loeffler-Institut wurde das für Geflügel hochpathogene Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N1 festgestellt. Alle betroffenen Geflügelhalter haben an einer Kreisrassegeflügelschau teilgenommen.

Nach amtlicher Bestätigung werden bei dem betroffenen Betrieb in Jena Restriktionszonen mit einem Radius von drei Kilometern (Schutzzone) und zehn Kilometern (Überwachungszone) eingerichtet. Bei den im Landkreis Weimarer Land gelegenen Ausbruchsbetrieben kann nach einer Risikobewertung und aufgrund der Betriebsstruktur von der Einrichtung einer Schutz- und Überwachungszone abgesehen werden.

Durch die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter werden Untersuchungen in Beständen, die an der Kreisrassegeflügelschau teilgenommen haben und bei denen die Tiere Symptome für die Erkrankung aufweisen, durchgeführt. Weitere Verdachtsfälle aus dem Landkreis Weimarer Land werden derzeit labordiagnostisch abgeklärt. Eine Ausbreitung des Seuchengeschehens kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher ausgeschlossen werden.

Betroffene Bestände, in denen das Virus nachgewiesen wird, werden gesperrt und das Geflügel muss unter Aufsicht der Amtstierärzte tierschutzgerecht getötet werden.

In den Restriktionszonen sind tierseuchenrechtliche Maßnahmen durch die zuständigen Behörden zu ergreifen. Dazu gehören unter anderem klinische Untersuchungen, ein Aufstallungsgebot und ein Verbot des Verbringens von Geflügel und Geflügelerzeugnissen. In bestimmten Fällen und unter festgelegten Voraussetzungen bestehen teilweise Ausnahmemöglichkeiten von Verbringungsverboten.

Angesichts der beschriebenen Lage ruft die zuständige Thüringer Ministerin, Heike Werner, sowohl die kommerziellen als auch die Hobby-Geflügelhalter auf, Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen in der Schutz- und Überwachungszone sowie in den betroffenen Betrieben zu zeigen: „Das aktuelle Influenza-A-Virus ist sehr pathogen und damit krankmachend für Geflügel. Betroffene Tiere zeigen schwere klinische Symptome und es treten vermehrt Todesfälle, auch bei Wassergeflügel, auf. Melden Sie Erkrankungen Ihres Geflügels umgehend dem zuständigen Veterinäramt und halten Sie die Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt ein.“

Derzeit erfolgen weltweit Nachweise des Geflügelpestvirus bei Wildvögeln, Geflügel und gehaltenen Vögeln (zum Beispiel in Zoologischen Gärten). Das Virus hat sich im Sommer in der Wildvogelpopulation gehalten und wird nun über den Wildvogelzug vermehrt auch nach Deutschland eingetragen. Das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel für ganz Deutschland als hoch ein. Zudem ist aktuell von einem hohen Eintragungs- und Verschleppungsrisiko des Virus zwischen Geflügelhaltungen (Sekundärausbrüche) innerhalb Deutschlands auszugehen. Die aktuelle Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (Stand: 8. November 2022) kann unter folgendem Link eingesehen werden:

Aufgrund der Risikoeinschätzung und aufgrund von Geflügelpestfällen in Geflügelhaltungen, die an Ausstellungen teilgenommen haben, wird derzeit ein Verbot der Durchführung von Geflügelausstellungen sowie Geflügelbörsen und -märkten oder anderen Veranstaltungen, bei denen Geflügel verkauft oder getauscht wird, für Thüringen geprüft.

In Deutschland und in Europa ist es bisher nicht zu einer nachgewiesenen Erkrankung des Menschen nach Übertragung des aktuellen Geflügelpest-Virus auf den Menschen gekommen. Aus Spanien wurden Verdachtsfälle menschlicher HPAI Infektionen gemeldet, wobei unklar bleibt, ob es sich um echte Infektionen handelt oder die Nachweise bei Personen, die Kontakt zu infiziertem Geflügel hatten, auf Kontaminationen zurückzuführen sind.

Als Vorsichtsmaßnahme sollten Personen, die in intensiven Kontakt mit infiziertem Geflügel kommen, für mindestens zehn Tage auf das Auftreten von respiratorischen Symptomen beziehungsweise  Bindehautentzündungen achten. Falls Symptome auftreten, sollte unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch genommen und eine Testung auf Influenzaviren durchgeführt werden. Darüber hinaus gelten allgemeine Hygieneregeln. So sollten tote Vögel nicht mit bloßen Händen angefasst werden. Falls es doch zu einem Kontakt gekommen ist, sollten die Hände gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden.

Bürgerinnen und Bürger sind weiterhin aufgerufen, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des jeweiligen Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt zu melden. Von dort aus wird das Einsammeln und Beproben der Tiere organisiert.

Im Zusammenhang mit der Geflügelpest wird noch einmal auf eine davon unabhängige Meldeverpflichtung für die Haltung von Geflügel hingewiesen. Bisher nicht gemeldetes Geflügel muss beim jeweils zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angemeldet werden.

Quelle

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