Der landesweite Telefonservice zur Umsetzung der Grundsteuerreform mit der Rufnummer 0361 57 3611 800 wurde zum 2. Januar 2023 umgestellt.
Die zentrale Rufnummer wird im neuen Jahr durch elf regionale Rufnummern für Grundsteueranliegen mit der Endnummer -780 ersetzt.
„Wir rechnen gerade im letzten Monat vor dem Fristende wieder mit einem erhöhten Anrufaufkommen. Mit der Umstellung der landesweiten Telefon-Hotline auf elf ämterbezogene Grundsteuer-Hotlines kann den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern schneller und effizienter geholfen werden. Durch den direkten Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt versprechen wir uns auch eine bessere Verteilung des Anrufaufkommens insgesamt“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.
Mit der Umstellung des telefonischen Service ist es den Finanzämtern möglich, besser auf fallbezogene Fragen einzugehen.
Mit den dezentralen Rufnummern sollen lange Warteschleifen und belegte Leitungen, die es bisher bei stark erhöhten Anrufaufkommen gegeben hat, vermieden werden.
Alle elf Finanzämter mit der Zuständigkeit für die Grundsteuer sind ab dem
2. Januar 2023 unter den folgenden Einwahlen tagsüber ab 8.00 Uhr erreichbar:
Altenburg | 0361 57 3623 780 |
Eisenach | 0361 57 3618 780 |
Erfurt | 0361 57 3615 780 |
Gera | 0361 57 3625 780 |
Gotha | 0361 57 3637 780 |
Ilmenau | 0361 57 3638 780 |
Jena | 0361 57 3626 780 |
Mühlhausen | 0361 57 3614 780 |
Pößneck | 0361 57 3624 780 |
Sondershausen | 0361 57 3639 780 |
Suhl | 0361 57 3619 780 |
Anfragen, welche das Finanzamt Sonneberg betreffen, können die Bürgerinnen und Bürger an das Finanzamt Suhl richten.
Welches Finanzamt zuständig ist, können Bürgerinnen und Bürger dem Informationsschreiben oder dem letzten Feststellungsbescheid entnehmen. Auch der Zuständigkeitsfinder unter https://finanzamt.thueringen.de/service/zufi kann bei Zuständigkeitsfragen helfen.