Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Kartierung wurden die in Thüringen durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die gegebenenfalls betroffenen Einwohner*innen, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Diese Kartierung wurde auch für die Stadt Eisenach durchgeführt. Nun ist gemäß Paragraf 7 der 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorgeschrieben, diese Lärmkarten zu veröffentlichen.
Ab sofort sind diese Lärmkarten auf der Internetseite des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) abrufbar, und zwar unter folgendem Link. Auf der Internetseite der Stadt Eisenach ist ein entsprechender Hinweis hier zu finden. Alle Bürger*innen sind eingeladen, aktiv an der bevorstehenden Ausarbeitung eines Lärmaktionsplanes vor Ort mitzuwirken.