Zum 29. Mal lobt das Thüringer Sozialministerium in diesem Jahr den Thüringer Tierschutzpreis aus. Auch diesmal sollen Einzelpersonen, Initiativen oder Betriebe ausgezeichnet werden, die sich im Freistaat Thüringen durch herausragendes Engagement zur Förderung des Tierschutzes hervorgetan haben. Sowohl Privatpersonen, Personengruppen als auch landwirtschaftliche Betriebe oder Tierschutzprojekte können sich für den Tierschutzpreis bewerben oder vorgeschlagen werden. In diesem Jahr wird es auch wieder eine Auszeichnung für die Entwicklung von geeigneten Alternativmethoden zu Tierversuchen geben.
Alle Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Vereine sind aufgerufen, bis spätestens 30. Mai 2023, beispielgebende Initiativen für eine Auszeichnung mit dem Thüringer Tierschutzpreis vorzuschlagen. Die Vorschläge sind mit einer kurzen Tätigkeits- oder Projektbeschreibung einschließlich einer Begründung beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Werner-Seelenbinder-Straße 6, 99096 Erfurt, mit dem Vermerk „Thüringer Tierschutzpreis“ einzureichen. Verspätet eingesendete Vorschläge können zur Gewährleistung eines fairen Auswahlverfahrens nicht berücksichtigt werden.
Insgesamt werden in diesem Jahr jeweils bis zu drei Preise in drei Bereichen vergeben:
1. Karitativer Tierschutz: Ausgezeichnet wird der außergewöhnliche Einsatz zur Unterbringung, Betreuung und Pflege von herrenlosen Tieren und Fundtieren, die Betreuung dieser Tiere in Tierheimen oder Tierauffangstationen sowie die Gestaltung artgerechter Tierheimplätze. Auch die Unterstützung und Hilfe für in Not geratene Tiere sowie die Vermittlung herrenloser Tiere in ein neues zu Hause wird innerhalb dieser Kategorie gewürdigt. Ein Fokus kann auch auf der Vermittlung des Tierschutzgedankens an Kinder und Jugendliche liegen. Es können Projekte mit besonderem Engagement im pädagogischen Bereich oder für die bemerkenswerte Vermittlung des Tierschutzgedankens in der Öffentlichkeit ausgezeichnet werden.
2. Artgerechte Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere: Hierbei werden Betriebe geehrt, welche sich durch eine besonders tierschutzgerechte Haltung und Betreuung hervortun und somit eine Vorbildfunktion erfüllen. Dies kann anhand besonders herausragender betrieblicher Kenndaten, der durchgeführten Eigenkontrollen oder der Berücksichtigung ethologischer und tierartspezifischer Bedürfnisse zum Ausdruck kommen. Auch zukunftsweisende und besonders innovative Tierhaltungssysteme können ausgezeichnet werden.
3. Entwicklung geeigneter Alternativmethoden zu Tierversuchen: Hierbei geht es um die Würdigung innovativer, zukunftsweisender Methoden und wissenschaftlicher Arbeiten, die einen Beitrag dazu leisten können, Tierversuche auf Dauer zu minimieren oder zu ersetzen. Auch die Verbesserung der Bedingungen für Versuchstiere und die Verhinderung unnötiger Schmerzen, Leiden und Schäden gehören zu diesem Gebiet. Voraussetzung ist die praktische Anwendbarkeit des Projektes beziehungsweise der Arbeit und eine bereits erfolgte Publikation der Forschungsergebnisse innerhalb der letzten drei Jahre.
Alle eingesandten Vorschläge werden eingehend geprüft und durch den Thüringer Tierschutzbeirat diskutiert und bewertet. Dieser setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Landestierschutzverbandes, der Friedrich-Schiller-Universität Jena, des Thüringer Bauernverbandes, der Tierzuchtverbände, der Landestierärztekammer Thüringen, des Thüringer Landwirtschaftsministeriums sowie des Thüringer Sozialministeriums zusammen. In jeder Kategorie können jeweils bis zu drei Preise vergeben werden, welche ausgelobt sind mit einer Gesamtsumme von 3.000 Euro im Bereich des karitativen Tierschutzes, einer Gesamtsumme von 3.000 Euro im Bereich der artgerechten Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere und mit einer Gesamtsumme von 6.000 Euro im Bereich der Entwicklung geeigneter Alternativmethoden für Tierversuche.