EU: 10. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen

0
438

Die Kommission begrüßt es, dass der Rat ein zehntes Sanktionspaket gegen Russland und diejenigen, die dessen rechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine unterstützen, angenommen hat. Am 24. Februar jährte sich die groß angelegte Invasion Russlands in die Ukraine; zugleich ist es neun Jahre her, dass russische Streitkräfte rechtswidrig in ukrainisches Hoheitsgebiet einmarschiert sind und dieses besetzt haben. Dieses Paket soll noch stärkeren Druck erzeugen, um auf Putins brutalen Krieg und seine rücksichtslosen Angriffe auf Zivilisten und kritische Infrastruktur zu reagieren. Um die Wirksamkeit der EU-Sanktionen noch zu steigern, wurden mit dem heutigen Paket weitere Personen und Organisationen in die Sanktionsliste aufgenommen sowie handelspolitische und finanzielle Sanktionen verhängt, einschließlich weiterer Ausfuhrverbote im Wert von über 11 Mrd. EUR, sodass der russischen Wirtschaft wesentliche Technologie- und Industriegüter vorenthalten werden. Außerdem wurden die Durchsetzungs- und Antiumgehungsmaßnahmen verstärkt und unter anderem eine neue Meldepflicht für Vermögenswerte der russischen Zentralbank beschlossen.

Das heutige Paket sieht insbesondere Folgendes vor:

Erweiterung der Sanktionsliste

Die EU hat etwa 120 weitere Personen und Organisationen in ihre Sanktionsliste aufgenommen, darunter am Krieg gegen die Ukraine beteiligte russische Entscheidungsträger, hochrangige Regierungsbeamte und Mitglieder der militärischen Führung sowie von Russland in den besetzten Gebieten der Ukraine unrechtmäßig eingesetzte Behörden. Die Liste enthält zudem einige der Drahtzieher hinter den Verschleppungen ukrainischer Kinder nach Russland sowie Organisationen und Einzelpersonen, die, indem sie Desinformation verbreiten, der militärischen Kriegsführung durch Informationskriegsführung Vorschub leisten. Ferner werden Maßnahmen gegen Personen in Iran ergriffen, die an der Entwicklung von Drohnen und Bauteilen zur Unterstützung des russischen Militärs beteiligt sind. Darüber hinaus wird auch gegen die Mitglieder und Unterstützer der russischen Söldnergruppe Wagner und gegen ihre Aktivitäten in anderen Ländern, beispielsweise in Mali und in der Zentralafrikanischen Republik, vorgegangen.

Zusätzliche EU-Ausfuhrverbote und -beschränkungen

Basierend auf Informationen aus der Ukraine, aus den EU-Mitgliedstaaten und unserer Partner werden weitere Ausfuhrbeschränkungen für sensible Güter mit doppeltem Verwendungszweck und Güter fortgeschrittener Technologie eingeführt, die Russland im Hinblick auf seine militärischen Fähigkeiten oder technologisch stärken könnten. Dies betrifft weitere elektronische Komponenten, die in russischen Waffensystemen (Drohnen, Raketen, Hubschraubern, Fahrzeugen) verwendet werden, sowie Verbote von bestimmten Seltenen Erden und Wärmebildkameras, die für militärische Zwecke eingesetzt werden können. Zudem wird die Liste um 96 weitere Organisationen ergänzt, die mit dem militärisch-industriellen Komplex Russlands in Verbindung stehen, sodass die Liste nun insgesamt 506 militärische Endnutzer umfasst, darunter auch russische Organisationen, die Verbindungen zu der vom Kreml kontrollierten paramilitärischen Organisation Wagner aufweisen. Erfasst sind erstmals auch sieben iranische Organisationen, die unter Verwendung von EU-Komponenten Russland für seine Angriffe auf zivile Infrastruktur in der Ukraine mit Kampfdrohnen vom Typ „Shahed“ beliefert haben. Sehr wichtig ist dabei, dass wir eng mit unseren Partnern zusammenarbeiten und dass Australien, Kanada, Neuseeland und Norwegen nunmehr auch zu unseren Partnerländern gehören.

Zusätzliche Ausfuhrverbote gelten nun auch für Güter, die sich leicht zur Unterstützung russischer Kriegsanstrengungen umleiten lassen, darunter:

  • Fahrzeuge: bisher nicht verbotene schwere Lastkraftwagen (und ihre Ersatzteile), Sattelauflieger und Spezialfahrzeuge wie Motorschlitten
  • Güter, die dem russischen Militär leicht zugeleitet werden können, wie Stromerzeugungsaggregate, Ferngläser, Radargeräte, Kompasse usw.
  • Güter für den Bausektor wie Brückenteile, Teile für Turmkonstruktionen, Gabelstapler, Krane usw.
  • Güter, die für die Verbesserung der russischen Fertigungskapazität und das Funktionieren der Industrie von entscheidender Bedeutung sind (elektronische Bauteile, Maschinenteile, Pumpen, Geräte für die Metallbearbeitung usw.)
  • Vollständige Fabrikationsanlagen (diese Kategorie wurde hinzugefügt, um Anwendungslücken zu vermeiden)
  • Güter, die in der Luftfahrtindustrie verwendet werden (Turbo-Strahltriebwerke).

Diese neuen Verbote und Beschränkungen betreffen EU-Ausfuhren im Wert von 11,4 Mrd. EUR (Zahlen von 2021). Sie kommen zu den Ausfuhren im Wert von 32,5 Mrd. EUR hinzu, für die bereits mit den vorherigen Paketen Sanktionen eingeführt wurden. Mit dem heutigen Paket hat die EU Ausfuhren mit Sanktionen belegt, die fast der Hälfte (49 %) ihrer Gesamtausfuhren nach Russland des Jahres 2021 entsprechen.

Zusätzliche Einfuhrverbote in die EU

Mit dem heutigen Paket werden Einfuhrverbote für die folgenden mit hohen Einnahmen verbundenen russischen Waren verhängt:

  • Bitumen und verwandte Materialien, wie Asphalt,  sowie
  • synthetischer Kautschuk und Ruß.

Diese neuen Einfuhrverbote betreffen EU-Einfuhren im Wert von beinahe 1,3 Mrd. EUR und kommen zu den bereits verbotenen Einfuhren im Wert von 90 Mrd. EUR hinzu, was zusammengenommen 58 % der Gesamteinfuhren des Jahres 2021 entspricht.

Finanzsektor

Drei russische Banken wurden zur Liste der Einrichtungen hinzugefügt, deren Vermögenswerte einzufrieren sind und denen weder Gelder noch wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden dürfen.

Weitere Maßnahmen umfassen

  • Das Verbot für russische Staatsangehörige, in den EU-Mitgliedstaaten in Leitungsgremien von Einrichtungen tätig zu sein, die für kritische Infrastruktur verantwortlich sind
  • Das Verbot für russische Staatsangehörige und Organisationen, Gasspeicherkapazitäten in der Union zu buchen (gilt nicht für Flüssigerdgas)
  • Maßnahmen, um Wirtschaftsteilnehmern aus der EU den Abzug ihrer Investitionen aus Russland zu erleichtern.

Zudem wurde eine Schifffahrtsgesellschaft aus einem Drittstaat auf die Liste gesetzt, die im Verdacht steht, Russland bei der Umgehung von Ölausfuhrsanktionen zu unterstützen.

Durchsetzungsmaßnahmen und Maßnahmen gegen Umgehungspraktiken

Mit dem heutigen Paket werden neue Meldepflichten für Vermögenswerte der russischen Zentralbank eingeführt. Dies ist insbesondere wichtig, um nach einer Niederlage Russlands Vermögenswerte des russischen Staats für die Finanzierung des Wiederaufbaus der Ukraine einsetzen zu können.

Weitere Maßnahmen umfassen

  • Meldepflichten für eingefrorene Vermögenswerte (einschließlich für Transaktionen, die vor der Aufnahme in die Liste vorgenommen wurden) und für Vermögenswerte, die eingefroren werden sollten
  • Vorherige Anmeldepflicht für private Flüge zwischen der EU und Russland (Direktflüge und Flüge über Drittstaaten)
  • Verbot der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und von Feuerwaffen in Drittstaaten unter Durchfuhr durch das Hoheitsgebiet Russlands.

Außerdem steht der Sonderbeauftragte David O‘Sullivan mit Drittstaaten in Kontakt, um die strenge Durchsetzung der Sanktionen des heutigen Pakets sicherzustellen und deren Umgehung zu verhindern. Am 23. Februar fand in Brüssel zur weiteren Intensivierung der Durchsetzungsbemühungen das erste Forum der Koordinatorinnen und Koordinatoren für Sanktionsfragen statt, an dem die Mitgliedstaaten sowie unsere internationalen Partner teilnahmen.

Zusätzliche Verbote für russische Desinformationskanäle

Zwei weitere russische Medien wurden verboten.

Technische Änderungen

  • Änderung, um die Erbringung von Lotsendiensten zu ermöglichen, die für die Sicherheit des Seeverkehrs erforderlich sind
  •  Definition des Begriffs „Import“ bzw. „Einfuhr“, um zu vermeiden, dass Güter in langwierigen Zollverfahren stecken bleiben.

Quelle

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein