Weil sie keinen Bezahlwillen vorweisen konnten, und überdies die Waren hätte nicht erwerben dürfen, wurde eine 15-Jährige am Montagmittag beim Passieren des Kassenbereiches eines Discounters in der Heinrich-Heine-Straße in Stadtroda vom Verkaufspersonal angesprochen. Da sie sich nicht ausweisen konnte, wurde ein Erziehungsberechtigter hinzugerufen. Das anberaumte Beutegut indes, eine Flasche Alkoholika, verblieb im Markt. Eine entsprechende Anzeige wurde gefertigt.