Gleich in fünf Sachverhalten wurde die Bundespolizei am zurückliegenden Wochenende im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung auf Haftbefehle aufmerksam. In drei von fünf Fällen mussten Personen dann auch ihre freiheitsentziehenden Maßnahmen antreten.
1.) Den Auftakt machte am Freitag ein 27-jähriger Deutscher, der im Hauptbahnhof der Landeshauptstadt durch eine Streife kontrolliert worden ist. Gegen den Mann lagen gleich zwei Haftbefehle des Amtsgerichtes aus Halle (Saale) wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr, ticketlosem Fahren und Verwendung von Kennzeichnen verfassungsfeindlicher Kennzeichen vor. Die verfügten Geldstrafen konnte der Gesuchte nicht aufbringen, sodass er nun für insgesamt 120 Tage hinter Gitter muss.
2.) Sonntagmorgen wurde bei der Bestreifung eines Regionalzuges in Jena-Göschwitz ein 29-jähriger Mann aus Bulgarien überprüft. Hierbei wurde bekannt, dass die Person durch die Staatsanwaltschaft Dresden wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist. Den Gesamtbetrag in einer Höhe von knapp 750 Euro war er nicht im Stande zu zahlen, sodass die Bundespolizisten ihn in die JVA Hohenleuben einliefern mussten.
3.) Eine weitere Fahrt in den Justizvollzug musste die Bundespolizei am Sonntagabend organisieren. Dem vorausgegangen war eine polizeiliche Kontrolle am Bahnhof Nordhausen. Ein 22-Jähriger hatte eine Fahndungsnotierung durch die Staatsanwaltschaft aus Dessau-Roßlau wegen Erschleichen von Leistungen. Für das strafbare Verhalten wurde der Deutsche zu einer Geldstrafe von über 1300 Euro verurteilt. Der junge Mann entschied sich ersatzweise die Haft anzutreten und verbringt nun 65 Tage in der JVA in Gräfentonna.
Eine bessere finanzielle Ausgangssituation hatten zwei weitere Personen im Zusammenhang mit polizeilichen Überprüfungen am Erfurter Hauptbahnhof. Eine 51-jährige Frau war wegen Beleidigung verurteilt worden. Sie konnte die festgesetzte Strafe von etwa 900 Euro bei der Bundespolizei begleichen. Dem folgte ein 22-Jähriger, der wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit etwas mehr als 100 Euro zahlen musste. Die deutschen Staatsangehörigen entgingen somit ihren Freiheitsstrafen und konnte die Dienststelle nach den Abschluss der Formalitäten wieder verlassen.