Thüringer Privathaushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern wie beispielsweise Heizöl, Flüssiggas oder Holzpellets heizen, können jetzt einen Antrag auf rückwirkende Entlastung für das Jahr 2022 stellen. Das Onlineverfahren mit integriertem Rechner startet am Montag, den 8. Mai 2023 und ist über https://nle-brennstoffhilfe.de/ erreichbar. Thüringen nutzt gemeinsam mit 12 weiteren Bundesländern einen zentralen Service der Hamburger Finanzbehörde.
Für die Antragstellung benötigen Privathaushalte u.a. entsprechende Rechnungen zwischen 01.01. und 01.12.2022, ihren Feuerstättenbescheid, einen Zahlungsnachweis in Form eines Kontoauszugs oder eines Belegs sowie eine Kopie des Personalausweises.
Erstattet werden 80 Prozent der über eine Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten für die geförderten Energieträger. Es werden die Mehrkosten abgefedert, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Es geht also nicht um die Verdopplung der individuellen Beschaffungskosten, sondern um eine Verdopplung gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021, dem bundesweit einheitlich festgelegten Referenzpreis. Damit orientiert sich diese Härtefallhilfe am Mechanismus der bereits geltenden Strom- und Gaspreisbremsen. Der Bund stellt den Ländern insgesamt für die Härtefallregelung bis zu 1,8 Mrd. Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung.
Weitere Informationen rund um die Antragstellung bietet das Thüringer Umwelt- und Energieministerium unter https://umwelt.thueringen.de/haertefallfonds; zudem ist unter 0800 – 100 12 38 eine kostenfreie Hotline (Mo – Fr, 8 – 18 Uhr) eingerichtet.
Häufige Fragen und Antworten
Für wen ist die Härtefallregelung?
Für Eigentümer von Heizungsanlagen („Feuerstättenbetreiber“), aber auch Mieter, deren Mietwohnung mit Heizöl oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern beheizt wird – wenn sie antragsberechtigt sind (s. unten). Eigentümer können als Direktantragstellende selber die Hilfen beantragen. Wenn die Feuerstätte(n) zum Heizen der Privathaushalte zentral durch eine/n Vermieter/in oder eine Wohnungseigentümersgemeinschaft (WEG) betrieben wird bzw. werden, sind diese/r Vermieter/in bzw. diese WEG antragsberechtigt. Dabei muss der Vermieter erklären, dass er die erhaltene Förderung an seine Mieter weiterleitet. Die Mieter/innen müssen nicht selber tätig werden.
Welche Energieträger sind erfasst?
Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.
Wie erfahre ich, ob ich antragsberechtigt bin?
Die Härtefallhilfen richten sich an private Haushalte in Deutschland, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen und im Entlastungszeitraum 01.01. – 01.12.2022 mehr als eine Verdopplung der Kosten für diese Energieträger im Vergleich zu den Referenzpreisen von 2021 zu tragen hatten. Ob dies zutrifft, können Interessierte mit einem Online-Rechner vorab prüfen: https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/
Ab wann und bis wann können Anträge gestellt werden?
Anträge können vom 8. Mai bis 20. Oktober 2023 gestellt werden.
Welche Unterlagen müssen bei der Antragstellung vorliegen?
- aktueller Feuerstättenbescheidjede Rechnung
- Kontoauszüge, auf denen die Bezahlung der Rechnung(en) nachvollziehbar ist
- Bestellnachweis, falls die Lieferung nach dem 01.12.2022 bis spätestens 31.03.2023 erfolgte
- Vor- und Rückseite Ihres Personalausweises, sowie Selfie (fotografisches Selbstporträt) mit Vorderseite des Personalausweises (für Privatpersonen)
- Firmen und Organisationen müssen vorher eine Firmenakte anlegt haben
Für welchen Zeitraum greift die Entlastung?
Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022 angefallen sind, ist das Datum der Lieferung wir auf der zum Nachweis eingereichten Rechnung angegeben. Ausnahmsweise wird auf das Bestelldatum abgestellt, sofern der/die Antragstellende anhand geeigneter Unterlagen nachweist, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde und die Lieferung bis spätestens 31.03.2023 erfogte.
Wie hoch ist die Erstattung?
Für die Kosten, die über die Verdopplung gegenüber dem Referenzpreis hinausgehen, werden 80% der Mehrkosten eines Privathaushalts für den jeweiligen Energieträger erstattet – bis zu einem Maximalbetrag von 2.000 Euro. Voraussetzung für eine Erstattung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro.
Wie lauten die Referenzpreise?
Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger lauten wie folgt:
- Heizöl: 71 ct/l (inkl. USt.)
- Flüssiggas: 57 ct/l (inkl. USt.)
- Holzpellets: 24 ct/kg (inkl. USt.)
- Holzhackschnitzel: 11 ct/kg (inkl. USt.)
- Holzbriketts: 28 ct/kg (inkl. USt.)
- Scheitholz: 85 Euro/Raummeter (inkl. USt.)
- Kohle/Koks: 36 ct/kg (inkl. USt.)
Wo kann ich mich informieren?
- https://umwelt.thueringen.de/haertefallfonds (Themen-Spezial Onlineangebot)
- https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ (Entlastung vorab berechnen)
- Tel: 0800 – 100 12 38 (Mo – Fr 8 – 18 Uhr)