Steuerschätzung: keine Mehreinnahmen für Thüringen erwartet

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Die Einnahmeerwartungen von Bund, Ländern und Gemeinden für die Jahre 2023 bis 2027 zeigen sich stabil. Das ist das Ergebnis des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, dessen 164. Sitzung in Bad Homburg zu Ende gegangen ist.

Insgesamt werden zwar über alle Jahre des Schätzzeitraumes gesamtstaatliche Mindereinnahmen von 148,7 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung vom Oktober 2022 erwartet. Auf Länder und Gemeinden entfallen davon 64,8 Milliarden Euro bzw. 13,6 Milliarden Euro. Diese Mindereinnahmen sind aber ausschließlich auf Steuerrechtsänderungen zurückzuführen, die in der vergangenen Schätzung noch unberücksichtigt geblieben sind – wie etwa in Folge des Inflationsausgleichsgesetzes zum Abbau der „kalten Progression“ sowie des Jahressteuergesetzes 2022. Der Arbeitskreis Steuerschätzungen darf solche Rechtsänderungen, die noch nicht beschlossen sind, auch nicht in seiner Schätzung berücksichtigen. Ohne diese Steuerrechtsänderungen ergäben sich konjunkturell bedingte gesamtstaatliche Mehreinnahmen gegenüber der Oktober-Steuerschätzung von 21,5 Milliarden Euro.

Die Thüringer Finanzministerin sagte dazu: „Mit Blick auf die laufende Aufstellung des Haushalts 2024 bereiten mir die Ergebnisse der Steuerschätzung keine Sorge. Für die absehbaren Steuerrechtsänderungen haben wir in unseren Ansätzen frühzeitig Vorsorge getroffen.“ Insofern werden sich in den Thüringer Zahlen die seit der letzten Schätzung fortgesetzte konjunkturelle Erholung widerspiegeln. „Die nun vorliegenden Ergebnisse zeigen aber auch, dass die Steuerschätzung uns nicht bei unseren Hausaufgaben hilft. Es wird keine nennenswerten Mehreinnahmen geben, die uns die Haushaltsaufstellung erleichtern“, so Heike Taubert.

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hatte vom 9. bis 11. Mai 2023 in Bad Homburg getagt. Die Auswirkungen der aktuellen Mai-Steuerschätzung für die Jahre 2023 bis 2027 auf Thüringen und seine Kommunen werden in der kommenden Woche am 16. Mai 2023 in der Kabinettsitzung der Landesregierung beraten und anschließend in der Regierungsmedienkonferenz vorgestellt.

Grundlagen der Steuerschätzung

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom April 2023. Danach wird die Prognose für das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) im Vergleich zur Oktober-Steuerschätzung für das laufende Jahr 2023 von -0,4 Prozent auf +0,4 Prozent angehoben. Gleichzeitig wurde die erwartete Inflationsrate um 1,1 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent abgesenkt. Wesentliche Ursachen für die Anhebung der Wachstumserwartung sind der deutlich bessere Konjunkturverlauf im 2. Halbjahr 2022 sowie das Ausbleiben einer befürchteten Gasmangellage. Für das kommende Jahr 2024 wird ein BIP-Anstieg von 1,6 Prozent sowie eine Inflationsrate von 2,7 Prozent erwartet. Für die Jahre des mittelfristigen Prognosezeitraums 2025 bis 2027 wird ein durchschnittliches Wachstum von 0,8 Prozent pro Jahr sowie eine Annäherung der Inflationsrate an die Zielmarke der Europäischen Zentralbank von 2 Prozent unterstellt.

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