Thüringen bekommt Amt für Migration und Integration (AMI)

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Das Kabinett hat die Schaffung eines Amtes für Migration und Integration (AMI) beschlossen. Thüringens Migrationsministerin Doreen Denstädt sagt dazu: „Unterbringung, Grundversorgung und Integration aller Schutzsuchenden können wir so bedarfsgerechter organisieren.“

Diese Aufgaben werden derzeit bis zur Unterbringung der Geflüchteten in den Landkreisen und kreisfreien Städten durch das Landesverwaltungsamt wahrgenommen. Es ist beispielsweise für die Erstaufnahmeeinrichtungen, die Verteilung und für die Kostenerstattung zuständig. Für diese Bereiche obliegt dem Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz die Fachaufsicht. Die Dienstaufsicht liegt dagegen beim Ministerium für Inneres und Kommunales. „Hier bedarf es der Optimierung der maßgebenden Strukturen und Zuständigkeiten“, so Denstädt. „Um auch bei hohen Zuzugszahlen die Aufgaben mit einem qualitativ hohen Standard wahrnehmen zu können, brauchen wir eine zentrale Behörde.“ Im AMI werden die bislang in verschiedenen Geschäftsbereichen wahrgenommene Fach- und Dienstaufsicht zusammengeführt.

„Die Leitung des Amts hat unter anderem die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von bis zu 2000 Flüchtlingen an 24 Stunden und sieben Tagen in der Woche zu gewährleisten“, sagt Denstädt. Das bedeutet, administrative Vorgänge mit dem vorhandenen Personal sicherzustellen, für die medizinische und soziale Betreuung der Flüchtlinge Sorge zu tragen, durch Dienstleistende einen möglichst konfliktfreien Umgang in den Einrichtungen sicherzustellen sowie in Kooperation mit Polizei und Feuerwehr die Sicherheit der Einrichtungen aufrechtzuerhalten. „Bei dieser Vielfalt der Aufgaben, auch über die Erstaufnahme hinaus, wird das AMI als zentrales Steuerorgan dienen“, so die Ministerin. „Und nicht zuletzt soll es zur weiteren Intensivierung der Kontakte zu den Kommunen beitragen und sie bei ihren Aufgaben noch besser unterstützen.“

Quelle

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