Bürgergeld: Das ist neu ab 1. Juli

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Informationen der Stadtverwaltung Jena

Das bisherige Arbeitslosengeld II ist Anfang des Jahres durch das Bürgergeld abgelöst worden. Erste Änderungen gab es gleich zum 1. Januar. Ab dem 1. Juli gelten folgende neue Regeln.

Das ändert sich bei den Geldleistungen

  • Die Freibeträge für alle Erwerbstätigen werden verbessert. Bei einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro dürfen 30 Prozent davon behalten werden. Das bedeutet bis zu 90 Euro mehr als bisher.
  • Junge Menschen dürfen das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro) behalten. Das betrifft auch alle, die einen Bundesfreiwilligendienst („BufDi“) oder ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren. Außerdem gilt dieses in einer dreimonatige Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung.
  • Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt.
  • Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet.
  • Erbschaften zählen nicht als Einkommen, sondern als Vermögen.
  • Ehrenamtliche können jährlich bis zu 3.000 Euro der Aufwandsentschädigung behalten.
  • Bei einer medizinischen Rehabilitation muss kein Übergangsgeld mehr beantragt werden, das Bürgergeld wird weiter gezahlt.

Das ändert sich bei der Beratung und Vermittlung

  • Der Kooperationsplan ersetzt die formale Eingliederungsvereinbarung. Der Kooperationsplan ist der „rote Faden“ für die Arbeitssuche und wird in verständlicher Sprache gemeinschaftlich von Jobcenter-Beschäftigten und Bürgergeld-Beziehenden erarbeitet. Er enthält keine Rechtsfolgenbelehrung. Er ist die Basis der vertrauensvollen Zusammenarbeit im Eingliederungsprozess für beide Seiten.
  • Wenn bei der Erarbeitung des Kooperationsplans Meinungsverschiedenheiten auftreten, kann das neue Schlichtungsverfahren weiterhelfen. Ziel ist, eine Einigung über den gemeinsamen Weg im Eingliederungsprozess zu erreichen.
  • Bürgergeld-Beziehende können die ganzheitliche Betreuung / ein Coaching als neues Angebot in Anspruch nehmen. Das Coaching ist freiwillig und kann auch eine Ausbildung oder Beschäftigung begleiten.
  • Wer eine Weiterbildung mit Abschluss in Angriff nimmt, bekommt für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Zusätzlich gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro.
  • Für andere Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind, gibt es einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75 Euro.
  • Berufsabschluss: Wer diesen nachholen will, kann bei Bedarf ab sofort auch unverkürzt gefördert werden.
  • Grundkompetenzen: Wem Lese-, Mathe- oder Computer-Kenntnisse fehlen, kann diese leichter aufbessern.

Quelle

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