Die Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler (Stiftung Härtefallfonds) hat mit der Entscheidung über die eingegangenen Anträge und der Auszahlung begonnen.
Aus Thüringen sind bisher insgesamt 2.551 Anträge (Ost-West Rentenüberleitung: 1194, Spätaussiedler: 867, Kontingentflüchtlinge: 490) in der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds eingegangen (Stand: 22.06.2023).
„Ich möchte alle potentiell Berechtigten dazu ermuntern, jetzt einen Antrag auf Überprüfung zu stellen. Gemeinsam mit den anderen Ländern haben wir lange um eine Lösung gerungen. Daher mein Aufruf: Stellen Sie bis zum 30. September Ihren Antrag. Sonst drohen Sie, leer auszugehen“, appelliert die Sozialministerin Heike Werner an die Rentnerinnen und Rentner in Thüringen.
Die Einmalzahlungen in Höhe von 2.500 Euro (Bundesanteil) werden an die Berechtigten ausgezahlt. Zum Bundesanteil der Einmalzahlung kommen unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Ausgabeermächtigung im Landeshaushalt 2024 weitere 2.500 Euro an Landesmitteln hinzu. Die Zahlung für die Berechtigten, die zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung am 7. März 2023 ihren Wohnsitz in Thüringen hatten, würde sich damit auf eine Gesamtsumme von 5.000 Euro erhöhen.
Hintergrund:
Mitte November 2022 hatte die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung der Stiftung Härtefallfonds geschaffen. Die Stiftung basiert auf dem Konzept, das zuvor in einem intensiven Prozess mit den Ländern erarbeitet worden war.
Die Stiftung richtet sich an bestimmte Personen, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiographie in der ehemaligen DDR bzw. im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegt haben und sich aufgrund der daraus resultierenden Auswirkungen auf ihre gesetzliche Rente benachteiligt fühlen. Die Betroffenen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten eine pauschale Einmalzahlung, wenn sie mit ihren gesetzlichen Renten in der Nähe der Grundsicherung liegen.
Anträge auf Leistungen aus der Stiftung Härtefallfonds können noch bis zum 30. September 2023 bei der Geschäftsstelle der Stiftung gestellt werden:
Postanschrift:
Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds
44781 Bochum;
E-Mail: gst@stiftung-haertefallfonds.de
Telefon: 0800/7241634
Die Antragsformulare können dort angefordert oder auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abgerufen werden: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Haertefallfonds/haertefallfonds.html.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle der Stiftung stehen von montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/7241634 zur Verfügung.