Der Eisenacher Stadtrat hat am 5. Juli die Hortgebühren für die Stadt Eisenach beschlossen. Die Stadtverwaltung hatte zuvor den öffentlichen Gremien der Stadt eine neue Satzung zur Gebührenstaffelung der Hortgebühren vorgelegt. Anlass für die Anpassung sind gestiegene Kosten bei den Betriebskosten, ebenso wurde im Rahmen der Haushaltskonsolidierung schon seit mehreren Jahren angemahnt, die Kostensituation regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Darüber hinaus sollen ferner durch die stärkere Differenzierung zwischen den Einkommensgruppen die unteren Einkommensgruppen geringer zusätzlich belastet werden.
Die Hortgebühren für Schulen in staatlicher Trägerschaft der Stadt Eisenach sind seit 2013 unverändert.
„Wir haben uns das nicht leicht gemacht, wir wissen um die Kostensteigerungen in den Familien. Dennoch müssen wir die Gebühren anpassen, um den Mehrbedarf an Sachkosten decken zu können“, sagt der Hauptamtliche Beigeordnete der Stadt Eisenach, Ingo Wachtmeister.
Neue Einkommensgruppe wird eingeführt
Eltern, deren Kinder derzeitig den Hort besuchen oder künftig besuchen, werden gemäß ihres Einkommens sozial gestaffelt an den Kosten der sonstigen Betriebskosten beteiligt.
Die Beteiligung der Eltern an den Personalkosten regelt indes Paragraf 4 der Thüringer Verordnung über die Beteiligung der Eltern an den Kosten für die Hortbetreuung. Dies Geld vereinnahmt die Stadt Eisenach als Schulträger, muss es jedoch in voller (abzüglich 2,5 % – Verwaltungskostenpauschale) Höhe an den Freistaat abführen.
Anzurechnendes Einkommen ab 1060 Euro – das ist die niedrigste Einkommensstufe – werden künftig zwei Euro pro Monat mehr zahlen, Einkommen zwischen 1500 und 2500 Euro vier Euro mehr pro Monat. Ab einem Einkommen von 2500 Euro sind es acht Euro. Neu eingeführt wurde die Einkommensgruppe ab 3500 Euro.
Damit liegen die Hortgebühren zur Personalkosten- sowie der Beteiligung an den sonstigen Betriebskosten ab einem Einkommen über 1060 Euro zwischen 36 Euro und 102 Euro bei einer Betreuung über zehn Stunden pro Woche. Bei einer Betreuung unter zehn Stunden sind zwischen 21,60 Euro und 61,20 Euro zu zahlen. Eltern, deren anzurechnendes Einkommen bis zu 1.060 Euro beträgt sowie Empfänger von ALG II und weiterer Sozialleistungen sind befreit.
Die Anpassung wird im August 2023 rechtskräftig werden.