Ilmenau veröffentlicht FAQ zur neuen Parkordnung für die Innenstadt

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1. Warum werden bestimmte Parkplätze in der Ilmenauer Innenstadt gebührenpflichtig?

Ziel der öffentlichen Diskussionen im Stadtrat und im Wirtschafts-, Umwelt- und Verkehrsausschuss war, den ruhenden Verkehr zu lenken, um die Attraktivität der Innenstadt zu erhalten. Fahrzeuge, die sechs, acht oder zehn Stunden einen Parkplatz in der Innenstadt in Anspruch nehmen, reduzieren nachweislich die Fluktuation. Das reduzierte Angebot führt zu geringerer Nutzung der innerstädtischen Geschäfte und Angebote. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigten, dass jene Stellflächen, die als Angebot für die Belebung der Innenstadt gedacht waren, oftmals ganztägig blockiert wurden. 62 Prozent des kostbaren innerstädtischen Parkraums unterlagen bisher keiner zeitlichen Beschränkung, obwohl in der Innenstadt eine hohe Nutzungsdichte mit konkurrierendem Parkraumbedarf besteht. Nach 20 Jahren mit einer sehr geringen innerstädtischen Parkraumbewirtschaftung ist nunmehr auch die Stadt Ilmenau gezwungen, sich anzupassen und über eine konkrete und zielgerichtete Parkraumbewirtschaftung in das innerstädtische Parkverhalten steuernd einzugreifen.

2. Was soll die neue Parkgebührenordnung bezwecken?

Mit der neuen Parkgebührenordnung soll Einfluss auf die zeitliche und räumliche Nutzung von Stellflächen genommen werden. Langzeit- und Dauerparker möglichst in die Randbereiche der Innenstadt zu verlagern, war einer der Gründe für die Überarbeitung der Gebührenordnung. Mit dem Hinzukommen weiterer Kommunen nach der Gebietsreform musste zudem eine Vereinheitlichung vorgenommen werden. Zentraler Gedanke war immer und bleibt: Die Innenstadt soll kein Großparkplatz werden, sondern ein lebendiges und attraktives Zentrum bleiben, das die Menschen gerne besuchen und in dem sie jederzeit einen Stellplatz finden. Aus diesem Grund sind auch Supermärkte dazu übergegangen, ihre Stellflächen mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden zu versehen, um für ihre Kunden ein ständig verfügbares Angebot an Parkmöglichkeiten vorzuhalten, das nicht von Fahrzeugen dauerhaft blockiert wird.

3. Wird das Parken in Ilmenau damit teurer?

Für Kurzzeitparker wird das Abstellen ihrer Fahrzeuge sogar günstiger, wenn sie beispielsweise die Fußgängerzone zum Einkaufen aufsuchen wollen. So sind auf dem zentralen Parkplatz Mühlgraben die ersten 30 Minuten kostenlos, jede weitere angefangene Stunde kostet 80 Cent. Zuvor kosteten hier die ersten 30 Minuten bereits 50 Cent und jede angefangene Stunde 1 Euro. Das Tagesticket für die Parkplätze An der Schloßmauer kostet ebenso wie an der Erfurter Straße 5 Euro. Zum Vergleich: Für ihre zentralen Parkplätze erhebt die Stadt Arnstadt pro angefangene Stunde 1,50 Euro und pro Tag 13,50 Euro. Richtig ist, dass sich innerstädtisch die Gebühren für Langzeit- und Dauerparker erhöhen. Hier gibt es günstigere und kostenfreie Angebote am Rand der Innenstadt.

4. Wo sollen aber die Pendler nun parken?

Die Stadt Ilmenau hat bewusst ihre beiden großen Parkplätze an der unmittelbaren Peripherie zum Zentrum von der Gebührenordnung ausgenommen. Sowohl auf dem Zirkusplatz als auch auf dem Parkplatz hinter dem Friedhof sind kostenlose Stellflächen in großer Zahl vorhanden, die beide 10 Minuten Fußweg vom Marktplatz entfernt sind. Die Nutzung von wertvollem Parkraum in der Innenstadt soll hingegen vor allem den Ilmenauerinnen und Ilmenauern beim Aufsuchen von Geschäften und Dienstleistungen im Zentrum sowie Gästen unserer Stadt vorbehalten bleiben.

5. Werden damit nicht auch Anwohner und Menschen mit Handicap bestraft?

Nein. Anwohner genießen oberste Priorität, wenn sie keine Stellplätze auf dem eigenen Grundstück oder einen zur Wohnung gehörenden Parkplatz haben. Sie können mit einem entsprechenden Nachweis auf ausgewiesenen Stellflächen kostenlos parken. Es ist geplant, das Anwohnerparken in den Bereichen Weimarer Straße, Bahnhofsstraße, Krankenhausstraße und relevanten Straßen im Südviertel von Ilmenau sogar noch auszuweiten. Die Innenstadt soll attraktiv zum Leben, aber auch zum Erleben sein.

Menschen mit Behinderung parken grundsätzlich auf ausgewiesenen Stellflächen kostenfrei, wenn sie einen Parkausweis haben. Wenn hier der Bedarf steigt, können weitere Stellflächen ausgewiesen werden.

6. Ist auch auf den neuen Stellflächen das Bezahlen mit Smartphone möglich?

Der Antrag für das in der Stadt bereits genutzte System „PaybyPhone“ ist bereits eingereicht. Der Anbieter nimmt neue Parkflächen Stück für Stück in sein System auf und kennzeichnet diese dann mit einem gut erkennbaren Aufkleber. Ab diesem Zeitpunkt kann die App dann genutzt werden.

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