Zum heutigen Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs erklärt die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner:
„Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat in seinem Urteil deutlich gemacht, dass die Verwendung des Begriffs „Impfzwang“ in die Irre führt. Es gab und gibt in Deutschland keinen Impfzwang, bei dem jemand gegen seinen Willen eine Impfung erhält.
Zudem hatte das Volksbegehren den Eindruck erweckt, dass die vorgesehene Regelung bundesgesetzliche Festlegungen außer Kraft setzen könne. Das ist aber nicht der Fall. Die Länder haben im Bereich des Infektionsschutzrechts keine Gesetzgebungskompetenz. Es handelt sich um Bundesrecht und Bundesrecht geht grundsätzlich vor Landesrecht.
Unabhängig von der heutigen Entscheidung ist mir wichtig zu betonen, dass die Corona-Schutzimpfung freiwillig ist. Die Impfung hat vielen Menschen das Leben gerettet. Wir haben gesehen, dass in Regionen mit niedrigerer Impfquote der Anteil schwerer und schwerster Krankheitsverläufe deutlich höher war. Gleichwohl wird es in Zukunft noch stärker darauf ankommen, mit klaren Argumenten vom Nutzen einer Impfung zu überzeugen, um Vorbehalte abzubauen.“