Landkreis Sonneberg: Informationen zur afrikanischen Schweinepest

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Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Viruserkrankung, die Haus- und Wildschweine befällt und schwerwiegende Auswirkungen für die Tiere und die Landwirtschaft hat. Für den Menschen ist sie ungefährlich. Erstmals trat die Seuche in Deutschland bei einem Wildschwein 2020 in Brandenburg auf. Keine 70 Kilometer entfernt von der Grenze Thüringens nach Sachsen gibt es Fundorte.

Nach einer umfangreichen landesweiten Tierseuchenübung im vergangenen Jahr bereiten sich die zuständigen Veterinärbehörden Thüringens weiter auf einen möglichen Ausbruch vor, darunter auch die Fachbehörde im Landratsamt Sonneberg. Unter anderem wurden mehrere Jagdausübungsberechtigte durch die Amtsleiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, Dr. Bianca Milas, für die Bergung von Wildschweinkadavern geschult. Auch das Anlegen von Seuchenschutzkleidung wurde geübt. Außerdem befindet sich ein Hund aus dem Landkreis Sonneberg in Ausbildung zum Kadaver-Suchhund. Weitere geeignete Hunde mit Haltern, die über eine gute körperliche Fitness verfügen, werden gesucht und können sich bei Interesse beim örtlichen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt melden.

„Wegen des hohen Ansteckungsrisikos müssen im Fall des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest alle infizierten Wildschweine gefunden, geborgen und durch die Tierkörperbeseitigung abgeholt und unschädlich beseitigt werden. Die Entsorgungsmöglichkeit für Aufbruch von gesund erlegtem Schwarzwild, die am Landratsamt Sonneberg geschaffen wurde, wird ebenfalls gut genutzt. Damit sollen das Vergraben oder Zurücklassen im Wald weitgehend vermieden werden. Auf der Internetseite unseres Landkreises ist auch ein Formular für freiwillige Helfer zu finden. Zudem sollten bitte unbedingt alle Schweinehalter sowie auch die Bürger unseres Landkreises die allgemeinen Hinweise zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest befolgen“, erläutert Dr. Milas.

Hinweise zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest

Bitte beachten Sie, dass jede Schweinehaltung ab dem ersten Tier beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse gemeldet werden muss. Diese Meldepflicht ist gesetzlich vorgegeben. Sollten Halter ihre Tiere noch nicht angemeldet haben, ist dies umgehend nachzuholen.

Verfütterungsverbot für Speiseabfälle

Einer der Hauptübertragungswege der Afrikanischen Schweinepest ist der über kontaminierte Fleisch-und Wurstwaren. Das Virus kann beispielsweise in getrocknetem Fleisch bis zu 300 Tage überleben. Bitte entsorgen sie Speiseabfälle nur in verschließbaren, wildschweinsicheren Behältern und verfüttern sie keinesfalls Speiseabfälle an ihre Schweine. Das ist schon seit vielen Jahren verboten.

Klinische Anzeichen für die Afrikanische Schweinepest /Anzeigepflicht

Die Afrikanische Schweinepest löst sehr schwere, aber unspezifische Symptome aus. Diese können unter anderem Fieber, Aborte und Atemprobleme bis hin zu Blutungen aus Nase und After umfassen. Das Virus ist sehr aggressiv und führt fast immer zum Tod des erkrankten Tieres innerhalb einer Woche. Es handelt sich bei der Afrikanischen Schweinepest um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Jeder Verdacht (sowie vermehrte fieberhafte Allgemeinerkrankungen und Aborte unklarer Ursache) ist dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen! Die frühzeitige Erkennung der Krankheit ist der Schlüssel, um großen Schaden für die Landwirte und die betroffene Region abzuwenden!

Zäune bei Auslauf- und Freilandhaltung

Schweine, die in Auslauf- und Freilandhaltung gehalten werden, müssen vor einem Kontakt zu Wildschweinen geschützt werden. Dafür bedarf es bei der Freilandhaltung mindestens einer doppelten Umzäunung, die Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen ausschließt. Bei Fragen diesbezüglich hilft das zuständige Veterinäramt gerne weiter.

Umgang mit verendetem Schwarzwild („Fallwild“)

Bitte halten sie beim Wandern und Spazierengehen die Augen nach verendeten Wildschweinen offen. Sollten sie ein totes Wildschwein entdecken, fassen sie das Tier nicht an und halten sie Abstand! Bitte informieren Sie umgehend das zuständige Veterinäramt. Falls bekannt, können Sie zudem auch den Jagdausübungsberechtigten dieses Gebietes informieren.

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Sonneberg
Telefon: 03675/871-590
E-Mail: veterinaeramt@lkson.de
Außerhalb der telefonischen Sprechzeiten ist die Rufbereitschaft der Veterinärbehörde über die Rettungsleitstelle Suhl (112) erreichbar.

Mehr unter https://www.kreis-sonneberg.de/aktuelles/bekanntmachungen/afrikanische-schweinepest/

Quelle

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