Thüringen: 121 Mio Euro Mehreinnahmen aus Steuerschätzung für 2023 erwartet

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Thüringen prognostiziert für das laufende Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 121 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Ansätzen im Haushalt 2023. Für das kommende Jahr 2024 liegen die geschätzten Einnahmen um 49 Millionen Euro unter der bisherigen Planung. Finanzministerin Heike Taubert zu den aktuellen Ergebnissen der Steuerschätzung: „Die Steuereinnahmen entwickeln sich seit nunmehr einem Jahr relativ stabil. Die Mehr- und Mindereinnahmen in diesem und kommendem Jahr sind auf Sondereffekte zurückzuführen.“

Die geschätzten Mehreinnahmen für das Jahr 2023 beruhen zu großen Teilen auf zusätzlichen Umsatzsteuer-Mitteln des Bundes für die gestiegenen Ausgaben der Länder insbesondere im Asylbereich. Allein darauf entfallen im Jahr 2023 83 Millionen Euro. Heike Taubert dazu: „Diesen zusätzlichen Einnahmen im laufenden Jahr stehen auch deutlich gestiegene Ausgaben im Bereich Asyl und Integration entgegen. Zusätzliche Spielräume entstehen dadurch nicht.“ Im November 2023 wollen Bund und Länder abermals dazu beraten, wie die Lastentragung zwischen dem Bund auf der einen Seite und den Ländern und Kommunen auf der anderen Seite gerechter gestaltet werden kann. Die Länder fordern statt der pauschalen Leistungen des Bundes ein atmendes System, das sich automatisch an die Zahl der Geflüchteten anpasst.

Ab dem Jahr 2024 spiegeln sich in der Einnahmeentwicklung vor allem die Folgen aus der von der Landtagsopposition beschlossenen Absenkung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer wider, die zu Mindereinnahmen von etwa 45 Millionen Euro jährlich führen wird. Hier zeigt sich, wie notwendig die Regelung des Artikel 99 Absatz 3 der Thüringer Verfassung ist, nach der Gesetze, die zu Mindereinnahmen führen, nur dann beschlossen werden dürfen, wenn Deckung gewährleistet ist. „Weil die oppositionelle Mehrheit im Landtag diese Verfassungsregelung ignoriert hat, wird die Landesregierung noch in diesem Jahr den Thüringer Verfassungsgerichtshof anrufen“so Ministerin Taubert. „Klar ist aber auch, dass sich aus dem Ergebnis der Steuerschätzung für die Aufstellung des Haushalts 2024 keine Spielräume ergeben.“so Taubert weiter.

Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Mai 2023 werden gesamtstaatliche Mehreinnahmen von 23,3 Milliarden Euro in den Jahren 2023 bis 2027 geschätzt. Auf Länder und Gemeinden entfallen davon 13,1 Milliarden Euro bzw. 6,7 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr 2023 wird für die Länder von Mehreinnahmen in Höhe von 2,7 Milliarden Euro ausgegangen (Gemeinden: +0,1 Milliarden Euro). Dass diese Mehreinnahmen sich nicht vollständig in den Thüringer Zahlen niederschlagen, liegt neben der Absenkung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer auch an dem geplanten Wachstumschancengesetz des Bundes, mit dem Impulse für die weitere Transformation der deutschen Wirtschaft gesetzt werden sollen.

Wird das Gesetz wie geplant beschlossen, führt es in den Jahren von 2024 bis 2028 voraussichtlich zu gesamtstaatlichen Mindereinnahmen von 32,4 Milliarden Euro. Ministerin Taubert dazu: „Wir müssen für diese absehbaren Auswirkungen Vorsorge treffen. Angesichts dieser Größenordnung wäre alles andere fahrlässig – auch wenn die politische Debatte über die Lastenverteilung aus dem Wachstumschancengesetz zwischen Bund und Ländern noch nicht abgeschlossen ist.“

Für die Thüringer Kommunen ergeben sich für dieses Jahr geringfügige Mindereinnahmen von drei Millionen Euro gegenüber den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung. Für das Jahr 2024 werden Mehreinnahmen von acht Millionen Euro geschätzt. Insgesamt belaufen sich die Mehreinnahmen der Thüringer Kommunen in den Jahren 2023 bis 2027 auf 53 Millionen Euro.

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