Thüringen: Migrationsministerin Denstädt lehnt Gesetzesänderungen beim Asyl ab

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„Asylrecht ist und bleibt ein Individualrecht“, sagt Thüringens Verfassungsministerin Doreen Denstädt. “Dass Kommunen und Freistaat vor großen Aufgaben stehen, kann keine Begründung für eine Grundgesetzänderung sein.”

Die Ministerin reagiert damit auf eine Forderung der Landrätin des Kreises Schmalkalden-Meiningen, Peggy Greiser, nach einer Einschränkung des Asylrechts. „Das Grundgesetz ist die rechtliche Basis unserer Gesellschaft. Es sollte nicht in Frage gestellt werden, weil uns die aktuelle Situation herausfordert“, sagt Denstädt.

Sie verweist darauf, dass die Hürden für Grundgesetzänderungen hoch sind. Zudem erfolgen weniger als ein Prozent der Asylgewährungen auf Grundlage des Artikel 16 des Grundgesetzes, die meisten aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention. Auch im Fall einer Ablehnung eines Asylantrages wird gesetzgemäß vorgegangen. Denstädt: „Das alles zeigt, dass diese Forderungen reine Ablenkungsmanöver sind.“

Die Ministerin fordert hingegen verstärkte Anstrengungen im Bereich der Integration. „Die Kommunen müssen weiterhin bei der Schaffung von Unterbringungskapazitäten unterstützt werden. Wir brauchen mehr Sprachkurse, mehr Angebote in Kindergärten und Schulen, mehr gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten“, so die Ministerin. „Hier muss sich auch der Bund finanziell stärker engagieren.“

In Deutschland können sich Asylsuchende auf das Grundgesetz berufen. In Artikel 16a heißt es: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“. Bei allen Asylsuchenden wird individuell geprüft, ob Anerkennungsgründe vorliegen.

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