Thüringen: Verfassungsgericht bestätigt Hochschulgesetz

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Zum gestern verkündeten Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts zum Antrag der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag zur Überprüfung von Regelungen des Thüringer Hochschulgesetzes erklärt Wissenschaftsstaatssekretär Carsten Feller:

„Das Thüringer Hochschulgesetz hat Bestand. Das Thüringer Verfassungsgericht ist der Rechtsauffassung des Landes in allen Punkten gefolgt. Dies gilt beispielsweise für die Zusammensetzung und die Zuständigkeiten des Hochschulrats, der eine wichtige Rolle für Steuerung einer Hochschule spielt. Die Rolle des Hochschulrats als eine Art ‚Aufsichtsrat‘, der zusätzlich externen Sachverstand in die Hochschule hineintragen soll, war mit der Novellierung des Hochschulgesetzes deutlich gestärkt worden. Die Einwände dagegen wurden ebenso verworfen wie alle anderen Einwände der AfD-Fraktion gegen das Gesetz. Ich freue mich, dass es in allen Punkten nunmehr endgültig Rechtssicherheit gibt. Das Hochschulgesetz ist und bleibt ein klarer Kompass für die Arbeit der Thüringer Hochschulen.“

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