Erfurt: Landeshauptstadt beschließt Klimaschutzkonzept

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Stadtratsbeschluss vom 15. Mai

  • Neue Handlungsgrundlage für die Arbeit in der Verwaltung
  • Bürger aktiv an der Konzeption beteiligt

Die Landeshauptstadt geht einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität: In seiner Sitzung am 15. Mai verabschiedete der Stadtrat mit großer Mehrheit das neue Klimaschutzkonzept. Das Konzept bildet die Grundlage für ein schnelles, koordiniertes Handeln der Stadtverwaltung im Bereich Klimaschutz. Das Herzstück ist ein Katalog, der einen genauen Fahrplan für die nächsten Jahre bis 2029/2030 festlegt.

Der Katalog umfasst 20 konkrete Maßnahmen wie beispielsweise die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED, die kommunale Wärmeplanung und die Umsetzung des Radverkehrskonzepts. Für jede Maßnahme sind neben dem Umsetzungszeitraum auch zu erwartende Kosten, Fördermöglichkeiten, nächste Schritte und weitere wichtige Informationen aufgeführt.

Außerdem legt die Handlungsgrundlage fest, wie viele Treibhausgase in den Bereichen Energieerzeugung, ÖPNV und städtische Liegenschaften im laufenden Jahr noch ausgestoßen werden dürfen.

Dadurch werden die Fortschritte im Klimaschutz verbindlich und besser messbar. In einem kooperativen Prozess wurde ein Konzept erarbeitet, an dem die Stadtverwaltung, ein Ingenieurbüro und zahlreiche engagierte Bürgerinnen und Bürger aktiv mitgearbeitet haben.

„Dieses Klimaschutzkonzept ist ein entscheidender Meilenstein für unsere Stadt. Es ist das Ergebnis intensiver Zusammenarbeit und zeigt, dass wir gemeinsam ambitionierte Klimaziele verfolgen und umsetzen können“, erklärt der Beigeordnete für Sicherheit, Umwelt und Sport, Andreas Horn. „Auch, wenn die Maßnahmen im Klimaschutzkonzept von der Verwaltung umgesetzt werden müssen, ist das Engagement der Bürgerinnen und Bürger weiterhin unverzichtbar. Echten Klimaschutz können wir nur gemeinsam realisieren“, so Horn weiter.
Das Klimaschutzkonzept kann unter www.erfurt.de/ef110778 eingesehen werden.

Quelle: Amtsblatt der Stadt Erfurt 12/24 vom 19. Juni 2024, S. 23 (nichtamtlicher Teil)

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