Landeshaushalt Thüringen: 810 Millionen Euro Reserve reichen nicht aus

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Die Thüringer Finanzministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin Katja Wolf betonte die Notwendigkeit, den Landeshaushalt 2025 schnell zu verabschieden. Dies sei entscheidend für das Land und alle, die auf staatliche Mittel angewiesen sind. Sie kritisierte den bisherigen Entwurf der Vorgängerregierung als unzureichend und hob hervor, dass der gesamte Finanzplan überarbeitet werden müsse.

Katja Wolf erläuterte, dass trotz der Entnahme aller Reserven in Höhe von 810 Millionen Euro zusätzlich eine globale Minderausgabe von 165 Millionen Euro geplant sei. Auch die Tarif- und Besoldungssteigerungen seien nicht berücksichtigt worden.

Bei einer genauen Überprüfung der Finanzen stellte die Ministerin fest, dass für wesentliche rechtliche Verpflichtungen nicht ausreichend vorgesorgt wurde. Dazu gehören unter anderem Ausgaben für die Mindestalimentation, Wohngeld, das Deutschlandticket, Mehrausgaben nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz, Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz und die Erstattung von Straßenausbaubeiträgen. Diese Versäumnisse widersprechen laut Wolf der klaren und wahren Haushaltsaufstellung.

Für die mittelfristige Finanzplanung ergeben sich aufgrund des nicht ausreichend finanzierten Entwurfs 2025 erhebliche Konsolidierungsbedarfe von 1,24 Milliarden Euro im Jahr 2026 und 1,44 Milliarden Euro im Jahr 2027. Wolf warnte daher vor weiteren Mehrausgaben im Jahr 2025, da diese die Konsolidierungsanforderungen der Folgejahre erhöhen würden.

Um für 2026 und 2027 einen verfassungskonformen Haushalt aufstellen zu können, müsse ein Teil der Rücklage in Höhe von mindestens 500 Millionen Euro erhalten bleiben, so Wolf. Das Kabinett habe sich darauf in Mühlhausen geeinigt. Zudem dürfe es keine weiteren Verpflichtungsermächtigungen geben, und zusätzliche Stellen seien nur in Ausnahmefällen vertretbar.

Das Finanzministerium plant, den zusätzlichen Finanzbedarf durch die erstmalige Nutzung einer symmetrischen Konjunkturbereinigung zu decken, dabei soll das Verfahren des Bundes angewendet werden. Die Tilgung nach dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell entfällt gesetzlich, und die Tilgung der Corona-Schulden soll von 15 auf 30 Jahre gestreckt werden. Der bevorstehende Jahresabschluss, der dem Haushalts- und Finanzausschuss vorgelegt wird, könnte durch die nicht verbrauchten Mittel des Corona-Sondervermögens helfen, die Rücklage zu schonen.

Wolf betonte die Notwendigkeit, zukünftig die Spielräume der Schuldenbremse zu nutzen und schuldenbremsenkonforme Finanzierungsmodelle zu entwickeln, um Zukunftsinvestitionen zu ermöglichen. Es sollen Modelle für öffentlich-öffentliche Partnerschaften unter Beteiligung der Landesunternehmen erarbeitet und in der Haushaltsstrukturkommission diskutiert werden.

Schließlich verwies Wolf auf die Herausforderungen der Haushaltsstrukturkommission, insbesondere in Bezug auf die Anpassung der Personalausgaben an die demografische Entwicklung und die Überprüfung der freiwilligen Landesförderungen. Ziel sei es, Steuergelder effizienter und gezielter einzusetzen.

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