Thüringen: Finanzielle Mehrbelastungen durch Flüchtlinge sollen auch 2025 erstattet werden

0
28

Das Thüringer Kabinett hat heute eine Formulierungshilfe des Thüringer Ministeriums für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung (TMIKL) für das Thüringer Rechtskreiswechslergesetz 2025 zur Kenntnis genommen. Diese wird den Fraktionen des Thüringer Landtags zur weiteren Beratung übergeben, damit das Gesetz bald ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden kann.

Staatssekretär Bausewein erläutert das Rechtskreiswechslergesetz: Mit diesem Gesetzentwurf sollen die Thüringer Kommunen für die finanziellen Mehrbelastungen im Jahr 2025 entschädigt werden, die durch den Rechtskreiswechsel von Geflüchteten aus der Ukraine entstehen. Seit 2022 erhalten diese Geflüchteten Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern anstatt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dadurch tragen die Kommunen die Kosten für Unterkunft, Heizung sowie Sozial- und Eingliederungshilfe ohne vollständige Kompensation durch den Bund. Kommunalstaatssekretär Andreas Bausewein betont die Notwendigkeit dieser Regelung: „Die Kommunen stehen weiterhin vor der großen Aufgabe, Geflüchtete aus der Ukraine zu versorgen. Die damit verbundenen Mehrkosten dürfen nicht zu finanziellen Engpässen führen. Unser Ziel ist es, die Kommunen schnell und unbürokratisch zu entlasten.“

Diese Formulierungshilfe ist Teil des 100-Tage-Programms der Landesregierung „Thüringen nach vorne bringen“. Die Regierung hatte sich verpflichtet, die Kommunen zügig für die aufgrund des Rechtskreiswechsels entstehenden Mehrkosten im Jahr 2025 zu entschädigen. Bereits in den Jahren 2023 und 2024 wurden durch zwei Rechtskreiswechslergesetze insgesamt 77,6 Millionen Euro bereitgestellt, um die kommunalen Ausgaben auszugleichen. Auch für 2025 sei dies dringend erforderlich, so Bausewein. „Angesichts des anhaltenden Krieges in der Ukraine und der weiterhin niedrigen Beschäftigungsquote geflüchteter Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland müssen wir sicherstellen, dass unsere Kommunen handlungsfähig bleiben.“

Laut Bausewein seien im Haushalt für 2025 bereits 30,2 Millionen Euro für Abschlagszahlungen vorgesehen. Nach aktuellen Schätzungen werde der tatsächliche Erstattungsanspruch der Kommunen jedoch rund 44,2 Millionen Euro betragen. Deshalb müsse im Haushalt 2026 Vorsorge für weitere 14 Millionen Euro getroffen werden.

Das Gesetz basiert auf den Regelungen der Vorjahre und gewährleistet eine 100-prozentige Erstattung klar definierter und abgrenzbarer Mehrkosten. Bausewein erklärt: „Wir haben uns bewusst für eine bewährte Systematik entschieden, um langwierige Diskussionen zu vermeiden und den Kommunen schnell finanzielle Sicherheit zu geben.“ Die Landesregierung sieht keine Notwendigkeit für eine weitere Sonderregelung über das Jahr 2025 hinaus, da künftige Mehrbelastungen der Kommunen ab 2026 im kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt werden.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein