Erfurt: 19-Jähriger schlägt 30-Jährigen am Hauptbahnhof

0
1091

Am Samstag, den 16. Juni 2018, kontrollierten Bundespolizisten kurz nach Mitternacht einen 36-jährigen Litauer im Erfurter Hauptbahnhof.

Aufgefallen war der Mann, weil er ein mit Schloss gesichertes Fahrrad mit sich führte. Einen dazu gehörigen Schlüssel konnte er nicht vorweisen und war auch nicht im Besitz eines Eigentumsnachweises. Die Beamten stellten das Fahrrad sicher. Zu den Eigentumsverhältnissen wird weiter ermittelt.

Gegen 2:30 Uhr kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung nahe des Erfurter Hauptbahnhofes. Dabei schlug ein 19-jähriger Deutscher einen 30-jährigen Landsmann mit der Faust gegen den Kopf. Zum Zeitpunkt des Angriffs befand sich eine Streife der Bundespolizei in der Nähe, die den Angreifer festnahm. Gegen den 19-Jährigen hat die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet. Beide Personen waren alkoholisiert.

Kurze Zeit darauf, gegen 2:45 Uhr, kam es erneut zu einer körperlichen Auseinandersetzung am Hauptbahnhof. Einer der Beteiligten, ein 29-jähriger Deutscher leistete den Beamten Widerstand, als diese vor Ort kamen. Der Mann musste gefesselt werden. Außerdem hatte er eine geringe Menge Marihuana dabei, was ihm neben der Anzeigen wegen Körperverletzung und wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eine weitere Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz einbrachte.

Mit einer stark alkoholisierten und nur noch halb bekleideten Frau hatten es Bundespolizisten im Hauptbahnhof Gera zu tun. Die Beamten waren gegen 6:45 Uhr in der Bahnhofshalle auf die 61-jährige Deutsche gestoßen. Neben dieser fanden sie eine Flasche hochprozentigen Schnaps, die zur Hälfte verzehrt war. Die Frau war nicht mehr in der Lage sich zu artikulieren und reagierte kaum auf die Ansprache durch die Beamten. Auf Grund ihres Zustandes wurde die 61-Jährige durch den Rettungsdienst ins Waldklinikum Gera gebracht.

Am Abend gegen 21:00 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen 18-jährigen Deutschen im Bahnhof Nordhausen. Dabei kam heraus, dass der junge Mann geringe Menge Marihuana dabei hatte. Auch dafür gab es eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Tags darauf, am Sonntag gegen 1:00 Uhr, meldete sich ein 26-jähriger Deutscher bei der Dienststelle der Bundespolizei am Erfurter Hauptbahnhof und gab an, in der Straßenbahnunterführung am Bahnhof einen Mann wiedererkannt zu haben, der ihn kurz zuvor in der Erfurter Innenstadt bedroht und gegen den Oberkörper gestoßen hatte. Einer Streife der Bundespolizei gelang es, den mutmaßlichen Täter am angegebenen Ort zu stellen. Ein bei dem 29-jährigen deutschen Tatverdächtigen durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von fast zwei Promille. Das weitere Strafverfahren wegen der Bedrohung wird durch die Polizei des Freistaates Thüringen geführt.

Kurz vor 5:00 Uhr dann konnten Bundespolizisten einen Haftbefehl gegen einen 20-jährigen Marokkaner vollstrecken. Diesen hatte das Amtsgericht Suhl wegen mehrfachen Diebstahls erlassen. Zudem lagen zwei Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung wegen anderer Delikte gegen den Mann vor. Weil er außerdem eine geringe Menge Marihuana dabeihatte, bekam er eine weitere Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die weiteren Ermittlungen zu den genannten Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden durch die Polizei des Freistaates Thüringen geführt.

Außerdem stellte die Bundespolizei am Wochenende zahlreiche Personen fest, die unerlaubt ins Bundesgebiet eingereist waren oder sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhalten. Am Samstag waren es eine Frau aus dem Irak sowie neun Männer irakischer, eritreischer oder syrischer Nationalität, die bei Kontrollen der Bundespolizei aufgefallen waren. Am Sonntag stellten die Beamten jeweils einen Mann aus Syrien, Marokko, Algerien, Afghanistan und dem Irak fest. Die Personen wurden wegen unerlaubter Einreise beziehungsweise wegen des unerlaubten Aufenthaltes angezeigt und zur Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber nach Suhl verwiesen. Von da aus wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über das weitere Verfahren entschieden.

 

Quelle.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein