Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio wünscht allen Beitragszahlenden einen gesunden Start in das Jahr 2026. Zum Jahreswechsel erinnert die Organisation jedoch an die wachsende Eigenverantwortung: Durch die Umstellung auf die „Einmalzahlungsaufforderung“ und strikte Regeln bei Befreiungsanträgen sollten Bürger ihre Termine genau im Blick behalten.
1. Die Einmalzahlungsaufforderung: Das Ende der klassischen „Rechnung“
Wer seinen Rundfunkbeitrag per Überweisung oder Dauerauftrag begleicht, muss sich umstellen. Die gewohnten, regelmäßigen Schreiben per Post werden sukzessive durch die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung ersetzt.
- Was ist neu? Sie erhalten nur noch ein einziges Schreiben. Dieses enthält alle Zahlungstermine für das aktuelle Jahr und behält seine Gültigkeit auch für die Folgejahre.
- Keine weiteren Erinnerungen: Der Beitragsservice verschickt keine zusätzlichen Zahlungsaufforderungen mehr. Es liegt in der Verantwortung der Beitragszahlenden, die Termine (monatlich, quartalsweise oder jährlich) fristgerecht einzuhalten.
- Wann kommt ein neues Schreiben? Nur bei grundlegenden Änderungen, etwa wenn sich die gesetzliche Beitragshöhe ändert, wird erneut Post versendet.
Tipp des Beitragsservice: Um Säumniszuschläge zu vermeiden, wird die Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren empfohlen. Damit werden die Beträge automatisch und pünktlich eingezogen.
2. Befreiung von der Beitragspflicht: Kein Automatismus
Für Empfänger von Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld) gilt auch 2026: Eine Befreiung erfolgt niemals automatisch.
- Antragspflicht: Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss zwingend einen Antrag stellen und die entsprechenden Nachweise (z. B. den Bewilligungsbescheid der Behörde) einreichen.
- Folgeanträge nicht vergessen: Eine Befreiung wird immer nur für einen befristeten Zeitraum gewährt. Läuft dieser aus, entsteht automatisch wieder die volle Beitragspflicht. Beitragszahlende müssen rechtzeitig und eigenverantwortlich einen Folgeantrag stellen, da keine Erinnerung an das Auslaufen der Befreiung erfolgt.
- Mitteilung bei Änderungen: Fallen die Voraussetzungen für eine Befreiung vorzeitig weg – etwa durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit –, muss dies dem Beitragsservice umgehend über das Online-Formular mitgeteilt werden.
3. Digitale Unterstützung im Newsroom
Um den Umstieg auf die eigenverantwortliche Zahlung zu erleichtern, bietet der Beitragsservice auf seiner Webseite umfangreiche Hilfsmittel an:
- Erklärvideos: Informationen zum Verfahren der Einmalzahlungsaufforderung.
- Kalender-Service: Unter
rundfunkbeitrag.de/einmalzahlungsaufforderungkönnen vorgefertigte Kalendereinträge heruntergeladen werden, die automatisch an die fälligen Termine erinnern.

