Anpassung der Wassergebühren in Wiebelsdorf

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Die Stadt Auma-Weidatal hat eine Änderung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung für die Ortschaft Wiebelsdorf beschlossen. Mit dieser 5. Änderungssatzung werden die Verbrauchsgebühren für die Bürger neu geregelt. Die Berechnung der Gebühren erfolgt weiterhin auf Basis der durch Wasserzähler gemessenen Verbrauchsmenge. Folgende Sätze gelten nun inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer:

  • Reguläre Verbrauchsgebühr: Der Preis pro Kubikmeter entnommenen Wassers beträgt 2,46 €.
  • Bauwasser und bewegliche Zähler: Für die Nutzung von Bauwasserzählern oder sonstigen beweglichen Wasserzählern wird eine Gebühr von 3,37 € pro Kubikmeter erhoben.

Gültigkeit und Hintergrund

Obwohl die amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 6 vom 13. Mai 2026 erfolgte, tritt die Satzungsänderung rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden das Thüringer Kommunalabgabengesetz sowie das Thüringer Wassergesetz.

Hinweise für Bürger

Die neue gebührenordnung gilt auch für Gewerbekunden und Gastronomie in Auma – Wiebelsdorf. Falls kein Wasserzähler vorhanden ist oder eine Ablesung nicht ermöglicht wird, ist die Gemeinde berechtigt, den Verbrauch zu schätzen. Die vollständige Satzung wurde von Bürgermeister Rüdiger am 8. Mai 2026 ausgefertigt. Bürger haben die Möglichkeit, das Amtsblatt im Rathaus am Marktberg 9 einzusehen oder online unter www.rathaus-auma.de abzurufen.

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