Die zahnmedizinische Versorgung in Thüringen steht vor tiefgreifenden Einschnitten. Grund zur Sorge liefert der aktuelle Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stabilisierung der Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Thüringen und die Landeszahnärztekammer Thüringen schlagen nun gemeinsam Alarm: Die geplanten Sparmaßnahmen bedrohen die flächendeckende Versorgung im Freistaat – und treffen insbesondere die kieferorthopädische Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit voller Härte.
Zahnmedizin als Musterknabe bei den Kosten ausgebremst
Das geplante Bundesgesetz sieht massive Eingriffe in die Vergütungsstrukturen vor, wodurch dringend notwendige Lohn- und Honorarsteigerungen in den Praxen blockiert werden. Die Thüringer Zahnärzteschaft kritisiert dies als völlig ungerechtfertigtes Signal zur Unzeit. Die Zahnmedizin ist nachweislich kein Kostentreiber im Gesundheitssystem: Seit der Jahrtausendwende sank ihr Anteil an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen von knapp 9 auf bloß noch 5,7 Prozent.
Damit gilt die Zahnmedizin als der ausgabenstabilste Versorgungsbereich überhaupt. Der bisherige Erfolg basiert maßgeblich auf einer konsequenten Prävention, die dafür sorgt, dass Menschen aller Altersklassen immer mehr eigene und gesunde Zähne besitzen. Die Standesvertretungen warnen eindringlich davor, diesen präventiven Erfolg für den ideologischen Erhalt versicherungsfremder Leistungen zu opfern.
Darüber hinaus verschärft der Sparkurs ein ohnehin drängendes Problem: Er hemmt die Bereitschaft des zahnärztlichen Nachwuchses, sich im Freistaat niederzulassen. Angesichts der aktuellen Altersstruktur der thüringischen Zahnärzte gefährdet diese Politik mittelfristig die Versorgung der gesamten Bevölkerung.
Streichung bewährter Praxen bedroht Behandlungen von 11.300 Kindern
Besonders unverständlich und folgenreich ist eine geplante Neuregelung im Bereich der Kieferorthopädie: Künftig sollen kieferorthopädische Leistungen für gesetzlich versicherte Patienten ausschließlich von Fachzahnärzten für Kieferorthopädie zulasten der Krankenkasse erbracht werden dürfen.
Dies hätte für Thüringen dramatische Konsequenzen:
- Aktuell betreuen rund 90 Praxen ohne Fachzahnarzt-Titel etwa 11.300 Kinder und Jugendliche kieferorthopädisch.
- Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung würden diese Behandlungskapazitäten ersatzlos weggestrichen werden.
Drohende Versorgungslücken im ländlichen Raum
Schon heute stellt sich die kieferorthopädische Lage in vielen Teilen des Bundeslandes äußerst angespannt dar. Der geplante Systemeingriff würde die Situation in der Fläche kollabieren lassen.
„Schon jetzt hat der Landkreis Sonneberg keinen Kieferorthopäden. Bei einer Umsetzung des Gesetzentwurfes würde auch das Eichsfeld in eine NULL-Versorgung fallen“, warnt Dr. Knut Karst, der 54-jährige Vorstandsvorsitzende der KZV Thüringen aus Ilmenau.
Während in Städten wie Suhl, Weimar und Gera die Versorgung durch eine ausreichende Anzahl an Fachzahnärzten gesichert bliebe, würden neben Sonneberg und dem Eichsfeld sieben weitere Landkreise direkt in eine offizielle Unterversorgung abrutschen.
| Versorgungsstatus nach Gesetzesumsetzung | Betroffene Regionen in Thüringen |
| Gesicherte Versorgung | Suhl, Weimar, Gera |
| Absolute Null-Versorgung | Landkreis Sonneberg, Eichsfeld |
| Drohende Unterversorgung | 7 weitere Landkreise |
Ein Widerspruch zur regionalen Gesundheitspolitik
Kritik kommt auch von der Landeszahnärztekammer Thüringen. Dr. Ralf Kulick, der 63-jährige Kammerpräsident aus Jena, betont die Unverzichtbarkeit der bisherigen Strukturen: „Neben den Fachzahnärzten für Kieferorthopädie sichern kieferorthopädisch tätige Zahnärzte und Master seit Jahren die Versorgung in der Fläche. Wer diese bewährten Behandlungsstrukturen zerschlägt, nimmt bewusst in Kauf, dass später komplexe und teure Therapien notwendig werden.“ Er bezeichnet das Vorhaben als eine „ethisch absolut unverantwortliche Rationierung der medizinischen Versorgung unserer Kinder“.
Der gesundheitspolitische Kurs der Bundesregierung läuft zudem den erklärten Zielen vor Ort fundamental entgegen. Während die zahnärztliche Selbstverwaltung gemeinsam mit der Thüringer Brombeer-Koalition vehement versucht, eine wohnortnahe und flächendeckende Versorgung im Sinne eines „20-Minuten-Lands“ aufzubauen, schafft das geplante Bundesgesetz neue, unüberwindbare Barrieren. Sollte der Entwurf Realität werden, entscheidet in Zukunft wieder maßgeblich der Wohnort darüber, ob Kinder rechtzeitig Zugang zu einer angemessenen medizinischen Behandlung erhalten.


