Nach fataler Tierquälerei in Pößneck: Bürgermeister Michael Modde verurteilt die Tat aufs Schärfste

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Ein erschütternder Fall von Tierquälerei sorgt in Pößneck und der gesamten Region für tiefe Bestürzung und hitzige Diskussionen. Nachdem Details zu dem grausamen Tod der Hündin „Jette“ an die Öffentlichkeit gelangten, hat sich nun Pößnecks Bürgermeister Michael Modde mit einer deutlichen Stellungnahme zu Wort gemeldet. Der Rathauschef verurteilte das Geschehen unmissverständlich und nahm gleichzeitig die Bürger seiner Stadt gegen Pauschalverurteilungen in Schutz.

„Wir tolerieren Tierquälerei in keiner Weise“

Bürgermeister Modde fand klare Worte für das Verbrechen, das sich nach aktuellen Ermittlungen bereits im November 2025 ereignete. „Wir tolerieren Tierquälerei in keiner Weise. Es ist grausam, wie der Hund Jette zu Tode kam. Ich verurteile diese Tat auf das Schärfste“, so das Stadtoberhaupt.

Gleichzeitig wies Modde auf die rechtliche Situation der Kommune hin. Da der Tierschutz und dessen Überwachung auf Kreisebene angesiedelt sind, verfügt die Stadtverwaltung selbst über keine direkten Sanktionsmöglichkeiten. „Wir stehen mit den Ermittlungsbehörden in engem Austausch – Tierquälerei ist eine Straftat und muss bei Verdachtsbestätigung Konsequenzen nach sich ziehen. Eigene rechtliche Mittel stehen uns als Stadt dabei nicht zur Verfügung“, erklärte der Bürgermeister.

Ein weiteres zentrales Anliegen war es Modde, ein falsches Licht auf die Einwohner der Stadt zu verhindern. Er appellierte an die Öffentlichkeit, den Vorfall differenziert zu betrachten: „Gleichsam bitte ich aber auch darum, diese schreckliche Tat nicht auf Pößneck und die zahlreichen Menschen, die hier leben und ihre Tiere mit Respekt und Liebe behandeln, zu verallgemeinern.“

Der Hintergrund: Ermittlungen laufen auf Hochtouren

Anlass für die Stellungnahme des Bürgermeisters sind die erschreckenden Ermittlungsergebnisse der Landespolizeiinspektion Saalfeld und der Staatsanwaltschaft Gera. Den Behörden zufolge stehen zwei Deutsche – eine 21-jährige Frau und ein 41-jähriger Mann – im dringenden Verdacht, die Hündin zunächst medikamentös vergiftet und anschließend stranguliert zu haben.

Das zuständige Veterinäramt des Saale-Orla-Kreises war im Dezember 2025 durch Anzeigen von zwei Tierschutzvereinen auf den Fall aufmerksam geworden. Die Kreisbehörde reagierte nach eigenen Angaben unverzüglich und schöpfte den rechtlichen Handlungsspielraum voll aus:

  • Ermittlungen & Strafanzeige: In enger Abstimmung mit der Polizei wurden die Ermittlungen aufgenommen; zudem erstattete das Landratsamt Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Gera.
  • Tierhaltungsverbote: Parallel dazu leitete das Veterinäramt umgehend Verfahren für Tierhaltungsverbote gegen die beiden Beschuldigten ein und setzte diese bereits erfolgreich um.

Während die Behörden auf Kreisebene somit die maximal möglichen administrativen Schritte eingeleitet haben, liegt das strafrechtliche Verfahren wegen Tierquälerei aktuell bei der Staatsanwaltschaft Gera. Ein Urteil gegen die beiden namentlich bekannten Beschuldigten steht noch aus.

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