Die Thüringer Landesregierung zieht eine erste Bilanz für das laufende Jahr 2026 und vermeldet einen signifikanten Zuwachs bei den Abschiebungen. In den ersten vier Monaten des Jahres ist die Zahl der Rückführungen von Personen ohne Aufenthaltsrecht aus dem Freistaat in ihre Herkunftsländer im Vergleich zum Vorjahreszeitraum spürbar in die Höhe gegangen.
Die Zahlen im Detail: Mehr als verdoppelt
Von Januar bis April 2026 vollzogen die zuständigen Behörden in Thüringen insgesamt 213 zwangsweise Aufenthaltsbeendigungen. Damit haben sich die Zahlen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt: Im gleichen Zeitraum des Jahres 2025 wurden lediglich 92 Rückführungen registriert.
Ein wesentlicher Teil dieser Maßnahmen entfällt auf sogenannte Dublin-Verfahren, bei denen Asylsuchende in jene EU-Länder überstellt werden, die primär für ihr Verfahren zuständig sind:
- Januar bis April 2026: 213 Rückführungen insgesamt, darunter 54 Dublin-Überstellungen.
- Januar bis April 2025: 92 Rückführungen insgesamt, darunter 32 Dublin-Überstellungen.
Klare Linie der Justizministerin: „Der Rechtsstaat muss handlungsfähig bleiben“
Thüringens Just- und Migrationsministerin Beate Meißner sieht in dieser Entwicklung eine Bestätigung des Regierungskurses. Sie betonte die Notwendigkeit von Ordnung, Steuerung und einer klaren Linie in der Migrationspolitik.
„Thüringen setzt die geltende Asyl- und Aufenthaltsgesetzgebung konsequent um. Wer kein Aufenthaltsrecht besitzt, muss unser Land wieder verlassen. Das gilt erst recht für Personen, die hier schwere Straftaten begehen. Straffälligkeit darf keinesfalls folgenlos bleiben“, stellte Meißner klar.
Die Ministerin erläuterte zudem, dass Rückführungen stets auf klaren gesetzlichen Vorgaben basieren. In den allermeisten Fällen seien sie die direkte Konsequenz aus einem ablehnend beschiedenen Asylverfahren und der daraus resultierenden gesetzlichen Verpflichtung zur Ausreise.
Koalitionsvertrag greift: Abschiebungshaft in Arnstadt als Erfolgsfaktor
Mit dem deutlichen Anstieg der Zahlen setzen die Regierungsparteien CDU, BSW und SPD ein zentrales Versprechen aus ihrem Koalitionsvertrag um, in dem sie sich ausdrücklich die spürbare Erhöhung der Rückführungszahlen zum Ziel gesetzt hatten.
Ein entscheidender Baustein für diese Strategie ist die neue landeseigene Abschiebungshafteinrichtung (AHE) in Arnstadt, die das Migrationsministerium eigens für diesen Zweck eingerichtet hat. Die Bilanz der Einrichtung seit ihrer Inbetriebnahme Mitte August 2025 verdeutlicht deren Relevanz:
- Unterbringungen: Bis Anfang Juni 2026 wurden bereits mehr als 100 vollziehbar ausreisepflichtige Personen in Arnstadt inhaftiert, um die geplante Rückführung organisatorisch abzusichern.
- Dauer: Die durchschnittliche Verweildauer der Betroffenen in der Einrichtung beträgt aktuell rund 18 Tage.
Fazit der Landesregierung
Für Ministerin Meißner hat sich die neue Infrastruktur im Freistaat bereits nach kurzer Zeit bewährt. Die konsequente Durchsetzung des Aufenthaltsrechts versteht die Thüringer Landesregierung als essenziellen Bestandteil staatlicher Souveränität sowie als Fundament für die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates. Das erklärte Ziel bleibe auch weiterhin eine geordnete und vollkommen rechtskonforme Migrationspolitik.


