Der Start in den wohlverdienten Urlaub verlief für zwei Reisende am Flughafen Erfurt-Weimar in den vergangenen Tagen alles andere als reibungslos. Die Bundespolizei sah sich mit zwei unterschiedlichen Vorfällen konfrontiert, die den Reisebeginn der Betroffenen empfindlich verzögerten.
Offener Haftbefehl stoppt Antalya-Reise kurzzeitig
Den Anfang machte ein 45-jähriger deutscher Staatsbürger am Samstagmorgen. Der Mann wollte die Kontrolle der Bundespolizei passieren, um seinen Flug in die türkische Urlaubsmetropole Antalya anzutreten. Bei der routinemäßigen grenzpolizeilichen Überprüfung schlugen die Systeme jedoch Alarm: Gegen den Mann lag ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Erfurt vor.
Hintergrund war eine bislang nicht beglichene Geldbuße. Dem 45-Jährigen drohte die Verhaftung und damit das jähe Ende seiner Reisepläne. Er konnte die Situation jedoch durch die sofortige Begleichung des offenen Betrags im niedrigen dreistelligen Bereich abwenden. Nach Abschluss der erforderlichen Formalitäten zeigten sich die Beamten kooperativ, sodass der Reisende seinen Flug in die Türkei schließlich doch noch antreten konnte.
Verbotener Gegenstand im Gepäck führt zu Ermittlungsverfahren
Ein weiteres „holpriges“ Reiseerlebnis ereignete sich knapp 24 Stunden später. Ein 21-jähriger Passagier, der sich auf dem Weg nach Mallorca befand, geriet bei der Sicherheitskontrolle in den Fokus der Mitarbeiter des Luftsicherheitsdienstleisters.
Bei der Kontrolle seines Rucksacks entdeckten die Sicherheitskräfte ein Springmesser – ein Gegenstand, dessen Mitführung in diesem Kontext einen klaren Verstoß gegen das Waffengesetz darstellt. Die hinzugerufenen Beamten der Bundespolizei stellten das Messer umgehend sicher und leiteten gegen den jungen Mann ein entsprechendes Ermittlungsverfahren ein. Da nach einer eingehenden Kontrolle sichergestellt werden konnte, dass der 21-Jährige keine weiteren gefährlichen Gegenstände mit sich führte, durfte er seine Reise auf die spanische Insel schließlich fortsetzen.
Die Bundespolizei nutzt solche Vorfälle regelmäßig, um an die Eigenverantwortung der Reisenden zu appellieren. Neben der Überprüfung persönlicher Angelegenheiten, wie etwa offener Bußgelder, sollten Fluggäste vor Reiseantritt stets sicherstellen, dass ihr Gepäck keine Gegenstände enthält, die gegen das Waffengesetz verstoßen oder eine Gefahr für die Luftsicherheit darstellen könnten.


