Dürreschäden – Thüringen prüft Hilfe für Landwirte

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„In einigen Landesteilen bereitet die Dürre unseren Bauern große Probleme. Das betrachten wir mit Sorge“, sagte heute Thüringens Landwirtschaftsministerin Birgit Keller beim Besuch eines Agrarbetriebs in Neuhaus-Schierschnitz. Es ist die erste Station ihrer diesjährigen Sommertour. „Wir werden Möglichkeiten der Dürre- und Liquiditätsbeihilfen prüfen, wenn die Trockenheit zu den befürchteten großen Ernteausfällen führt. Das können wir jedoch erst nach dem Ernteabschluss seriös abschätzen“, so Keller. „Wir nehmen die Situation sehr ernst. Wir haben bereits ökologische Vorrangflächen für die Gewinnung von Winterfutter freigegeben, um einem möglichen Viehbestandsabbau wegen Futtermangels vorzubeugen. Zudem haben wir die sonst untersagte Zufütterung auf bestimmten KULAP-Flächen eröffnet, um eine Bewirtschaftung dieser Standorte mit den vorhandenen Viehbeständen zu ermöglichen.“

Die Niederschläge in den vergangenen Wochen fielen regional sehr unterschiedlich aus. „Während wir in Südthüringen normale Niederschlagsmengen verzeichnen, ist insbesondere in Nord- und Mittelthüringen mit erheblichen Ernteverlusten zu rechnen“, so Keller. Von der Dürre sind besonders Betriebe in den Kreisen Altenburger Land, Nordhausen, Kyffhäuser, Sömmerda, Weimarer Land und Wartburgkreis betroffen.

Bisherige Schätzungen rechnen beim Wintergetreide von Ausfällen in Höhe von 10 bis 25 Prozent im Vergleich zum langjährigen Durchschnittsertrag. Einschätzungen zu Sommergetreide liegen noch nicht vor. Beim Raps werden derzeit Ertragsverluste von bis zu 50 Prozent erwartet, die regional jedoch stark variieren können. Besondere Sorge bereitet die Futterversorgung der Rinder und Schafe. Sowohl Grünland, als auch Mais leiden stark unter der Trockenheit und lassen erhebliche Ertragseinbußen befürchten.

Mögliche finanzielle Hilfen des Landes für die von witterungsbedingten Ernteausfällen betroffenen Landwirte richten sich nach der „Nationalen Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft, verursacht durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse“. Danach zählt Dürre zur Kategorie „Naturkatastrophen gleichgestellte widrige Witterungsverhältnisse“. Wenn mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung der betroffenen Unternehmen im Vergleich zum
3-Jahresdurchschnitt zerstört wurden, kann das Land Thüringen finanzielle Hilfen vorsehen. Die Entschädigung beträgt maximal 50 Prozent der Einkommensminderung. Die genaue Höhe wird in Abhängigkeit der verfügbaren Haushaltsmittel sowie dem Gesamtschadensumfang festgelegt.

Am 31. Juli 2018 treffen sich die Abteilungsleiter der Landwirtschaftsministerien der Länder und des Bundes, um über mögliche Maßnahmen bei diesjährigen witterungsbedingten Ernteausfällen zu beraten. „Wenn Dürrebeihilfen aufgrund hoher Ernteausfälle nötig werden sollten, setze ich mich dafür ein, dass sich der Bund an der finanziellen Entschädigung für betroffene Landwirte beteiligt“, fordert die Ministerin.

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