Am Flughafen Erfurt-Weimar hat die Bundespolizei innerhalb von 24 Stunden gleich zwei Mal wegen verbotener Gegenstände bei Passagierkontrollen einschreiten müssen.
Den Anfang machte am frühen Donnerstagmorgen eine 29-jährige Reisende, in deren Rucksack die Sicherheitskräfte eine Patrone entdeckten. Die Überprüfung ergab, dass die Frau tatsächlich Jägerin ist und das Projektil schlicht im Gepäck vergessen hatte. Nach einer erfolgreichen Plausibilitätsprüfung und dem Abgleich mit dem Waffenregister durfte sie die Reise antreten – die Patrone musste sie jedoch zurücklassen.
Wesentlich weniger glimpflich endete der Vorfall für einen 61-jährigen Fluggast in der darauffolgenden Nacht. Das Kontrollpersonal fand in seinem Reisegepäck einen rund 20 Zentimeter langen Totschläger. Da es sich hierbei um eine verbotene Waffe handelt, wurde der Gegenstand umgehend sichergestellt. Obwohl auch er seinen Flug nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen fortsetzen durfte, erwartet ihn nun ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Die Bundespolizei nimmt diese Vorfälle zum Anlass, um an die Eigenverantwortung von Urlaubern und Geschäftsreisenden zu appellieren. Vor dem Packen lohnt sich stets ein Blick auf die Bestimmungen für Handgepäck und aufgegebene Koffer. Unwissenheit schützt vor rechtlichen Schritten nicht – und im schlimmsten Fall droht neben einer Anzeige auch der sofortige Ausschluss von der Reise.
Welche Gegenstände im Flugzeug erlaubt sind, erfahren Reisende direkt bei ihrer Fluggesellschaft oder auf der Informationsseite der Bundespolizei


