Ilmkreis und Landkreis Gotha mit gemeinsamem Regionalmanagement

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Der Ilmkreis und der Landkreis Gotha arbeiten in Fragen der Wirtschafts- und Regionalentwicklung künftig enger zusammen. Dazu haben beide Kreise ein gemeinsames Regionalmanagement gegründet, das vom Land bis zum Jahr 2021 mit 600.000 Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) unterstützt wird. Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee übergab den Förderbescheid heute in Arnstadt an die Landrätin des Ilmkreises, Petra Enders, und den Landrat des Landkreises Gortha, Onno Eckert.

„Wirtschaftliche Entwicklung macht an Kreisgrenzen nicht halt“, sagte Tiefensee. Von der übergreifenden Zusammenarbeit könnten viele Bereiche profitieren – von der Wirtschaft über den Tourismus bis hin zum Infrastrukturausbau. Das trage letztlich dazu bei, die Standortattraktivität zu erhöhen, neue Firmen anzusiedeln, mehr Beschäftigung zu schaffen und Abwanderung zu verhindern. „Kooperation ist der Schlüssel, um eine Region voranzubringen und zukunftssicher zu machen“, so der Wirtschaftsminister. Ein ähnliches Konzept verfolgen auch die Landkreise Unstrut-Hainich, Kyffhäuser und Nordhausen, die bereits 2017 ein gemeinsames Regionalmanagement Nordthüringen gegründet haben.

Grundlage für die künftige Zusammenarbeit von Ilmkreis und Landkreis ist ein regionales Entwicklungskonzept mit den vier Handlungsschwerpunkten

„Infrastruktur, Gewerbe und Wirtschaft“, „Arbeitsmarkt und Fachkräfte“, „Forschung und Hochschulen“ sowie „weiche Standortfaktoren“ wie Tourismus, Klimaschutz, Marketing oder Mobilität. Auf Basis dieses Konzepts sollen konkrete Projekte initiiert und deren Umsetzung befördert werden. Das Regionalmanagement fungiert dabei als Moderations- und  Koordinierungsstelle, die verschiedene Akteure aus der Region zusammenbringt und auf diese Weise Entscheidungsprozesse beschleunigt.

Hintergrund:

Die Regionalförderung steht im GRW-Förderprogramm als dritte Säule neben der einzelbetrieblichen Investitionsförderung und der Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Gewerbeflächen etc.). Sie umfasst insbesondere die Förderinstrumente Regionalmanagement und Regionalbudget, die im Jahr 2000 bzw. 2008 in die GRW aufgenommen wurden. Förderfähig sind hier u.a. die Entwicklung regionaler Entwicklungskonzepte; der Aufbau von Netzwerken, Verbünden, Clustern oder Kompetenzzentren; die Gewerbeflächenentwicklung; die Einrichtung von Internet-Portalen; der Aufbau von Direktvermarktungsstrukturen; Marketingmaßnahmen.

Quelle

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