In Thüringen gibt es nach Angaben der Landesregierung derzeit keine Hinweise auf freilebende Wolf-Hund-Hybriden oder illegale Privathaltungen. Das geht aus der Antwort des Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten auf eine Kleine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion hervor.
Laut der offiziellen Auskunft der Landesregierung wurde seit dem Jahr 2023 lediglich ein einzelner Wolf-Hund-Hybrid (mit der Kennung GW3156fH) im Rahmen eines Wildtierrisses einmalig nachgewiesen. Seitdem sind keinerlei weitere Hin- oder Nachweise über freilebende Tiere dieser Art in Thüringen erfasst worden.
Keine private Zucht oder Haltung bekannt
Auch bezüglich privater Zuchten oder Haltungen von Wolf-Hund-Hybriden liegen den Behörden keinerlei Erkenntnisse vor. Entsprechend gab es seit 2023 weder Sicherstellungen oder Übernahmen solcher Tiere aus Privathaltungen noch mussten Auffangstationen in Thüringen in diesem Zusammenhang Landesmittel beantragen oder erhalten.
Da es nach Kenntnisstand der Landesregierung keine illegalen oder problematischen Haltungen gibt, wurden folglich auch keine behördlichen Auflagen, Halteverbote oder Kontrollen in diesem Bereich erforderlich.
Keine neuen Verbotsinitiativen geplant
Auf die Frage, ob die Landesregierung eine spezielle Initiative zum Verbot der privaten Zucht oder Haltung von Wolf-Hund-Hybriden plant, erteilte das Ministerium eine Absage. Eine derartige Initiative sei nicht geplant, da hierfür aktuell schlicht keine Notwendigkeit bestehe.


