Strategiewechsel in der Thüringer Landeshauptstadt: Erfurt legt 1. Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit vor

0
16

Mit dem „1. Erfurter Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit“ stellt die Landeshauptstadt Thüringens die Weichen für eine grundlegende Neuausrichtung ihrer Wohnungsnotfallhilfe. Der umfassende Bericht bündelt erstmals die bestehende Hilfelandschaft, analysiert reale Bedarfe und formuliert 21 konkrete Maßnahmenempfehlungen. Das klare Ziel: Wohnungsverluste frühzeitig verhindern und betroffenen Menschen den Weg zurück in eigenständiges Wohnen erleichtern.

Eine eigene Wohnung sei weit mehr als ein Dach über dem Kopf – sie bilde die essenzielle Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe, Geborgenheit und Sicherheit, betont Erfurts Oberbürgermeister Andreas Horn im Vorwort des Plans. Auf einem zunehmend angespannten Erfurter Wohnungsmarkt mit geringen Leerstandsquoten stehen jedoch insbesondere einkommensschwache Haushalte und vulnerable Gruppen vor enormen Hürden.

1. Ausgangslage: Angespannter Wohnungsmarkt und komplexe Problemlagen

Die Erfurter Wohnungsbedarfsprognose verdeutlicht die Anspannung: Die Leerstandsquote liegt derzeit bei lediglich etwa zwei Prozent. Zwar wurden zwischen 2022 und 2024 jährlich durchschnittlich rund 430 bis 510 Wohnberechtigungsscheine (WBS) ausgestellt, dem standen Anfang 2024 jedoch nur 460 mietpreis- und belegungsgebundene Sozialwohnungen gegenüber – von denen der Großteil bereits vermietet ist.

Die statistischen Daten des Amts für Soziales verdeutlichen das konstante Ausmaß des Problems:

  • Wohnungshilfeangelegenheiten: Die Zahl der hilfesuchenden Personen stieg von 288 Fällen (2022) auf 314 Fälle im Jahr 2024 an.
  • Klagen auf Zahlung und Räumung: Das Amtsgericht meldete 2024 insgesamt 324 Vorverfahren wegen drohenden Wohnungsverlusts.
  • Zwangsräumungen: Die Anzahl der bekanntgemachten Räumungstermine bewegt sich mit knapp 200 bis 218 Fällen pro Jahr auf einem gleichbleibend hohen Niveau.

Neben der Erfassung im sogenannten „Hellfeld“ widmet sich der Aktionsplan auch der verdeckten Wohnungslosigkeit. Durch ein neues, vereinfachtes Registrierungsverfahren für Personen ohne festen Wohnsitz (ofW) beim Bürgeramt sowie die Vergabe von Postadressen über freie Träger sollen administrative Hürden abgebaut und der Zugang zu Sozialleistungen gesichert werden.

2. Bestandsaufnahme: Ein dreistufiges Hilfesystem

Die Erfurter Wohnungsnotfallhilfe gliedert sich in die drei Handlungsfelder Prävention, Notversorgung/Krisenintervention und Nachsorge. Zentraler Dreh- und Angelpunkt auf kommunaler Seite ist das Sachgebiet Wohnen/Wohnungsnotfallhilfe im Amt für Soziales, das als interdisziplinäre Fachstelle fungiert.

Das städtische Angebot umfasst unter anderem:

  • Prävention & Beratung: Einzelfallhilfe bei Mietschulden, Klärung von Leistungsansprüchen und präventiver Wohnraumerhalt.
  • Aufsuchende Arbeit: Erweiterung um ein eigenes Erwachsenen-Streetwork zur direkten Ansprache obdachloser Menschen im öffentlichen Raum.
  • Unterbringungskapazitäten: Zum Stichtag 2025 standen in städtischen und trägergeführten Einrichtungen (darunter das Haus Zuflucht für Männer, die Unterkunft für wohnungslose Frauen sowie mehrere Übergangswohnhäuser für Familien) insgesamt 248 Plätze und 23 Gewährleistungswohnungen zur Verfügung.

Ergänzt wird dieses kommunale Netz durch ein breites Spektrum freier Träger und Initiativen, die Suppenküchen, Tagestreffs, Drogenkontaktcafés, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser und die Anonyme Medizinische Versorgung bereitstellen.

3. Partizipation: Betroffene und Träger gestalten mit

Eine Besonderheit bei der Erstellung des Aktionsplans war die unmittelbare Einbindung der Zielgruppe. Über die Arbeitsgruppe „Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit“ (AGW) und das im Dezember 2023 neu gegründete Netzwerk Wohnungsnotfallhilfe wurden nicht nur Träger und Institutionen befragt, sondern auch 87 qualitative Interviews mit betroffenen Menschen in Wohnungsnot geführt.

Die Rückmeldungen machten deutlich, wo die größten Barrieren liegen:

  • Bürokratische Hürden: Komplizierte Antragsverfahren und langwierige Leistungszugänge.
  • Wohnraummangel: Fehlender bezahlbarer Wohnraum, negative SCHUFA-Einträge und Diskriminierung bei der Wohnungssuche.
  • Grundbedürfnisse & Sicherheit: Betroffene äußerten verstärkt Wünsche nach sicheren Aufbewahrungsmöglichkeiten (Schließfächern), niedrigschwelligen Hygienemöglichkeiten sowie geschützten Rückzugsorten, die auch die Mitnahme von Haustieren erlauben.

4. Die 21 Maßnahmenempfehlungen im Überblick

Auf Basis der Erhebungen, einer Befragung von 14 deutschen Vergleichsstädten sowie Abstimmungen mit Betroffenen formuliert der Aktionsplan 21 konkrete Empfehlungen. Einige dieser Schritte wurden im Zuge des inkrementellen Planungsansatzes bereits umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung:

Kernelemente und Strategie

  1. Vorrang des Wohnungserhalts: Die Verhinderung von Wohnungsverlusten durch präventive Mietschuldenübernahme und Beratung hat oberste Priorität.
  2. Vorrang individueller Wohnraumversorgung: Eigenständiger Wohnraum soll grundsätzlich Vorrang vor einer dauerhaften gemeinschaftlichen Unterbringung haben.
  3. Ausbau der Fachstelle & Monitoring: Weiterentwicklung des Sachgebiets Wohnen sowie Einführung einer spezialisierten Software zur systematischen Erfassung und Steuerung von Fallzahlen.

Innovative und niedrigschwellige Ansätze

  1. Erprobung von „Housing First“: Vorbereitung von Modellprojekten, bei denen wohnungslosen Menschen unmittelbar ein eigener Mietvertrag ohne Vorbedingungen gewährt wird – geflankt durch eine kommunale Mietausfall- und Schadensbürgschaft zur Risikominimierung für Vermieter.
  2. Erweiterte Versorgungsangebote: Prüfung und Implementierung neuer Bausteine wie dezentraler Schließfachsysteme, mobiler Sanitär- und Aufenthaltsmöglichkeiten auf Freiflächen, temporärer Notwohnungen sowie alternativer Mikro-Unterkünfte (z. B. Iglous/Ulmer Nester).
  3. Regelungen zur Tierhaltung: Schaffung von Lösungen und Kooperationen, damit Haustiere nicht länger ein Hinderungsgrund für die Inanspruchnahme von Notschlafstellen sind.

Vernetzung und Kooperation

  1. Soziale Wohnraumvermittlung: Verankerung eines institutionalisierten Sozialmakler-Modells (aufbauend auf dem Projekt B²W – Begegnen, Beraten, Wohnen) zur gezielten Akquise von Mietwohnungen.
  2. Sozialpartnerschaften mit der Wohnungswirtschaft: Verbindliche Vereinbarungen mit kommunalen, genossenschaftlichen und privaten Wohnungsunternehmen zur Vermeidung von Räumungen und Bereitstellung von Festeinweisungs-Kontingenten.
  3. Koppelung mit dem „Masterplan Wohnen“: Verbindliche Verknüpfung der Wohnungsnotfallhilfe mit dem sozialen Wohnungsbau der Stadtentwicklung.

Fazit und Ausblick

Der 1. Erfurter Aktionsplan versteht sich nicht als statisches Dokument, sondern als Auftakt eines kontinuierlichen, lernenden Prozesses. Das politische Ziel der Europäischen Union und der Bundesregierung, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030 vollständig zu überwinden, sei zwar angesichts der komplexen Gesamtlage am Wohnungsmarkt äußerst ehrgeizig. Dennoch schafft die Landeshauptstadt Erfurt mit diesem Werk ein tragfähiges Fundament, um von einer rein ereignisgetriebenen Krisenintervention zu einer vorausschauenden, evidenzbasierten räumlichen Sozialplanung überzugehen.

Alle News direkt & kostenlos bekommen

Immer auf dem Laufenden bleiben mit unsere kostenlosen News-Channeln auf allen Plattformen: Die Nachrichten-Kanäle sind komplett kostenfrei und können jederzeit auch wieder verlassen werden.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein