In diesem Zusammenhang wird auf die bestehende Regelung in der Grünanlagensatzung hingewiesen, dass es grundsätzlich nicht gestattet ist, Einweggrills auf Rasen oder anderen Vegetationsflächen zu benutzen.
Da es bereits kleine Brandschäden gab und das Risiko, andere zu gefährden und die Grünflächen zu beeinträchtigen bei der derzeitigen Trockenheit zu hoch ist, darf in Park- und Grünanlagen aktuell nicht gegrillt werden. Die Entscheidung wurde gefällt, um die Park- und Grünanlagen für die Erfurter Bürger in einem guten Zustand zu erhalten.